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Abschuss: EuGH bestätigt finnisches Wolfmanagement

Der EuGH hält es für zulässig, Wölfe im Rahmen eines nationalen Managementplans zur jagdlichen Entnahme freizugeben, um das allgemeine Sicherheitsgefühl zu erhöhen und illegale Tötungen zu verhindern

Lesezeit: 2 Minuten

Am Donnerstag hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil zum finnischen Wolfsmanagement gefällt (Az.: C-674/17). Die Richter in Luxemburg sind dem Votum des Generalanwaltes gefolgt und haben entschieden, dass der Abschuss von Wölfen nach einem nationalen Managementplan grundsätzlich möglich ist.

Sie gaben jedoch vor, dass die Voraussetzungen einer Ausnahme vom strengen Schutz nach der FFH-Richtlinie an konkrete Anforderungen geknüpft sind. In diesem Zusammenhang haben es die Luxemburger Richter ausdrücklich für zulässig erachtet, Wölfe im Rahmen eines nationalen Managementplans zur jagdlichen Entnahme freizugeben, um Schäden an Hunden zu verhindern, das allgemeine Sicherheitsgefühl zu erhöhen und illegale Tötungen zu verhindern.

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Der CDU-Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Thies, Mitglied im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft sowie stellv. Mitglied im Ausschuss für Umwelt, erachtet das lang erwartete EuGH-Urteil zur europarechtlichen Zulässigkeit eines aktiven nationalen Wolfsmanagements als "wegweisend für das weitere Vorgehen in Deutschland.

Analog zum Urteil des EuGH zum finnischen Wolfmanagement, können wir nun auf bundespolitischer Ebene einen Managementplan erstellen, der unter Berücksichtigung der hohen Anforderungen die Entnahme von Wölfen ermöglicht. Alle jagdlichen Maßnahmen, die zum Schutz von Weidetieren und anderer erheblicher Rechtsgüter europarechtlich zulässig sind, müssen nun ausgeschöpft werden. Nur hierdurch können wir die gesellschaftlichen Akzeptanz und eine Verringerung illegaler Wolfstötungen sicherstellen."

In Deutschland ist eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) geplant, um das Wolfsmanagement zu verbessern. Das Bundeskabinett hat bereits Mitte Mai eine Änderung des BNatSchG beschlossen, durch das der artenschutzrechtliche Umgang mit dem Wolf modifiziert werden soll. MdB Thies führt hierzu weiter aus: "Wir warten nun seit knapp 6 Monaten, dass der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf endlich in die parlamentarischen Beratungen eingebracht wird. Die sture Blockadehaltung der SPD in dieser Sache ist unverantwortlich."

Angesichts der inzwischen bundesweit auf 1.300 Exemplare angestiegenen Wolfspopulation und einer jährlichen Zuwachsrate von 30% müsse jetzt gehandelt werden, fordert der CDU-Politiker. "Die massiven Sorgen und Ängste der ländlichen Bevölkerung in Sachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen müssen ernst genommen werden." In diesen Bundesländern gibt es inzwischen die größte Wolfsdichte weltweit. "Geradezu zwangsläufig kommt es dort inzwischen täglich zu dramatischen Nutztierrissen bei Weidetieren und zu bedrohlichen Begegnungen zwischen Menschen und Wölfen", betont Thies abschließend.

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