Die ersten Auszahlungen der Ende November gestarteten Nachhaltigkeitsprämie Wald an private und kommunale Waldbesitzer sind erfolgt. Anträge auf die Einmalzahlung können an die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) gerichtet werden, die das Zahlungsverfahren im Auftrag des Bundesagrarministeriums (BMEL) durchführt.
Über 20.000 Waldbesitzer beantragten bislang Prämien für ihre Waldflächen, die wenige Hektar bis mehr als 10.000 ha Größe umfassen. Die überwiegende Zahl der Anträge haben bisher Waldbesitzer aus Bundesländern mit traditionell hohem Waldanteil gestellt. Nach Prüfung der eingereichten Anträge sind inzwischen die ersten Auszahlungen erfolgt.
Die Auszahlung der Hilfen von 100 bzw. 120 € pro Hektar ist an den Nachweis der Flächen-Zertifizierung nach dem PEFC- oder FSC-Siegel bzw. an vergleichbare Zertifikate für nachhaltige Waldbewirtschaftung gebunden.
Die Bundeswaldprämie, die sich an private und kommunale Waldbesitzer richtet, kann noch bis zum 31. Oktober 2021 online auf https://www.bundeswaldpraemie.de bei der FNR beantragt werden.
Die ergänzend erforderlichen Unterlagen – der vollständige, auf den Antragsteller ausgestellte Sozialversicherungsbescheid, Zertifikatsnachweise, Mitgliedsbescheinigungen – sind in Form von Kopien ausschließlich auf dem Postweg an die FNR zu senden. Die Antragsnummer sowie die Adresse für den Postversand wird dem Antragsteller per Mail zusammen mit der Eingangsbestätigung des Online-Antrages zugestellt.
Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Antragstellung sind unter https://www.bundeswaldpraemie.de/faq zu finden.
Ab Januar 2021 wird das Antragsverfahren vereinfacht, so dass weniger Nachweise schriftlich einzureichen sind. Der Abgleich der SVLFG-Daten und der Zertifizierungsnachweis erfolgt dann automatisiert.
Hintergrund
Laut 3. Bundeswaldinventur befinden sich 48 % der Waldfläche Deutschlands im Privateigentum. 57 % der Privatwaldbesitzer bewirtschaften weniger als 20 ha Fläche. 13 % gehören Privatbetrieben mit mehr als 1.000 ha Wald.
19 % des Waldes gehören zum Körperschaftswald, darunter Kommunen und Kirchen.
Die vom Bundeslandwirtschaftsministerium mit 500 Mio. € gespeiste Bundeswald- bzw. Nachhaltigkeitsprämie ist Bestandteil des von der großen Koalition im Sommer 2020 aufgelegten Konjunkturpaketes. Die Einmalzahlungen stellen einen Liquiditätszuschuss für private und kommunale Waldbesitzer dar, die ihre Flächen nach den Kriterien des PEFC- oder FSC-Nachhaltigkeitsprogramms oder vergleichbarer Zertifizierungen bewirtschaften.
Weitere 200 Mio. € stellt das BMEL im Rahmen von Förderrichtlinien für Investitionen in die moderne Forst- und Holzwirtschaft und das Bauen mit Holz bereit. Nachhaltigkeitsprämie und Investitionsmaßnahmen ergänzen die von Bund und Ländern auf den Weg gebrachten Waldhilfen über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) in Höhe von rund 800 Mio. €.
Die FNR ist seit 1993 als Projektträger des BMEL für das Förderprogramm Nachwachsende Rohstoffe aktiv. Sie unterstützt außerdem Forschungsthemen in den Bereichen nachhaltige Forstwirtschaft und innovative Holzverwendung.