Für das Rotwild ist es kurz vor Zwölf. Der Bayerische Jagdverband sieht daher dringenden Handlungsbedarf, um die fortschreitende genetische Verarmung zu verhindern.
Die Ausweisung von Rotwildgebieten steht im Widerspruch zur gesetzlichen Hegepflicht mit dem Ziel eines artenreichen und gesunden Wildbestands. Nicht zuletzt ist Deutschland als Vertragsstaat der Biodiversitäts-Konvention sogar dazu verpflichtet, den Bestand lebensfähiger Populationen zu fördern und zu schützen. Dies verbietet einen nachhaltigen Eingriff in die genetische Vielfalt einer Population – z. B. durch Ausdünnungsabschüsse, erklärt der BJV.
Vielmehr sei für unsere größte heimische Säugetierart Bayerns eine ganzheitliche wildökologische Raumplanung gefragt. Dazu schreibt der Verband: "Eine flächendeckende Einteilung in Rotwildregionen (etwa auf Basis von Hegegemeinschaften) kann die Grundlage für eine räumliche Zonierung sein, in der die vorherrschenden Ansprüchen der Forst-, Jagd- und Landwirtschaft als auch des Tourismus berücksichtigt werden und so das Rotwild sinnvoll gemanagt werden kann."
Erfolg verspreche diese Raumplanung aber nur, wenn sämtliche betroffene Interessengruppen am Planungsprozess beteiligt werden. Die möglichst konfliktfreie Einbindung des Rotwilds in der Kulturlandschaft sei eine große Herausforderung, die jedoch als gemeinschaftliche Aufgabe verschiedener Landnutzer gelingen kann, ist sich der BJV sicher.
Vor allem Bayerns Jäger würden dabei eine verantwortungsvolle Rolle spielen, da die Jagd ein wichtiges Instrument des Wildtiermanagements ist und Rotwildfütterungen nicht an Bedeutung verlieren werden.