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Bleischrot in Feuchtgebieten: Änderung der REACH-Verordnung geplant

Die EU plant ein vollständiges Verbot der Verwendung von Bleischrot in Feuchtgebieten einschließlich einer Pufferzone. Deutschland hat sich enthalten.

Lesezeit: 1 Minuten

Am 23. Juni wurde in Brüssel über den Vorschlag der Kommission zum Verbot von Bleischrot in Feuchtgebieten beraten. Die Mitgliedsstaaten stimmen nun im schriftlichen Verfahren darüber ab, anschließend wird der Vorschlag dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt, informiert der Deutsche Jagdverband (DJV). In der Sitzung am vergangenen Dienstag hat Deutschland sich enthalten.

Der Vorschlag sieht ein vollständiges Verbot der Verwendung von Bleischrot in Feuchtgebieten einschließlich einer Pufferzone vor. Die vorgesehene Regelung geht über die schon bisher in fast allen Bundesländern geltenden Verbote der Jagd mit Bleischrot auf Wasserfederwild an und über Gewässern hinaus. Der DJV kritisiert vor allem die extrem weite Definition eines Feuchtgebietes. Danach ist auch um den Goldfischteich in Nachbars Garten eine Pufferzone einzuhalten.

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Der DJV hat sich - gemeinsam mit FACE - in dem seit Jahren laufenden Verfahren eingebracht und wird die Umsetzung - sofern sie beschlossen wird - weiter begleiten.

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