Die Behandlung von Holzpoltern zum Schutz vor Borkenkäfern stellt Forstunternehmer und Waldbesitzer vor eine große Herausforderung. Sie ist eine Arbeit für Experten, mahnt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).
Notgedrungen kommen dabei oft Insektizide zum Einsatz. Der sichere Umgang mit den Insektiziden darf dabei nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Pflanzenschutzmittel, zu denen die Insektizide gehören, sind Gefahrstoffe. Der Umgang mit ihnen zählt damit zu den gefährlichen Arbeiten.
Nicht ohne Sachkundenachweis
Grundlage für den sicheren Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist ein Sachkundenachweis des Anwenders. Außerdem ist eine geeignete Persönliche Schutzausrüstung (PSA) entsprechend Sicherheitsdatenblatt und Gebrauchsanleitung des konkreten Präparats erforderlich. Werden Schutznetze aus Polyesterfasern eingesetzt, in die Kontaktgifte eingebunden sind, sind die Schutzmaßnahmen des Sicherheitsdatenblattes zu beachten. Die Alleinarbeit beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln, die gesundheitsgefährlich beim Einatmen sind, ist aufgrund des hohen Risikos nicht erlaubt.
Atemschutz besonders wichtig
Vor Einsatz der Pflanzenschutzmittel, die aktuell gegen Borkenkäfer eingesetzt werden können, wird der Unternehmer in seiner Gefährdungsbeurteilung zum Ergebnis kommen, dass neben festem Schuhwerk (zum Beispiel Gummistiefel der Klasse II und der Höhe D gemäß EN ISO 20345) und Schutzhandschuhen für die Arbeit mit Pflanzenschutzmitteln dem Atemschutz ein besonderes Augenmerk gewidmet werden muss.
Wirksam sind gebläseunterstützte Atemschutzmasken mit Kombinationsfiltern. Idealerweise decken die Masken das Gesicht und den Kopf ab. Welcher Atemschutz mit welchem Filter anzuwenden ist, steht im Sicherheitsdatenblatt beziehungsweise in der Gebrauchsanleitung. Wichtig ist auch Frischwasser am Arbeitsplatz, um eine mögliche Kontamination der Haut sofort abspülen zu können.
Um die Pflanzenschutzmittel nicht in Fahrzeuge oder Räume zu verschleppen, wird die PSA unmittelbar nach dem Gebrauch noch vor Ort gereinigt beziehungsweise für den Transport in luftdicht verschließbare Behälter verpackt, erklärt die Sozialversicherung.
Absturzgefahr
Polterhöhen von über einem Meter senkrechter Absturzhöhe verlangen besondere Maßnahmen gegen Abstürze. Welche dafür geeignet sind, legt die Gefährdungsbeurteilung fest. Besonders das Besteigen von Kurzholzpoltern ist zu unterlassen, denn sie können instabil sein. Wer einen Schlepper in Kombination mit einem Frontlader und einem zugelassenen Arbeitskorb einsetzt, schafft Sicherheit. Zum Schutz des Fahrers vor dem Pflanzenschutzmittel in der Umgebungsluft muss der Schlepper mit einer dicht schließenden Kabine ausgestattet sein. Das Innere der Fahrzeugkabine darf nicht mit dem Pflanzenschutzmittel verschmutzt werden, so die SVLFG.