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Jagdbeirat

Brandenburg will Entwurf für Jagdgesetz noch dieses Jahr vorlegen

Ende August 2020 findet eine gemeinsame Klausurtagung des neu gegründeten Jagdbeirates Brandenburg statt. Dann sollen Eckpunkte einer Jagdgesetzänderung erarbeitet werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Vergangene Woche hat sich der Brandenburger Landesjagdbeirat konstituiert und in seiner ersten Sitzung den Fahrplan für die Novellierung des Jagdgesetzes vereinbart. Die ehrenamtlichen Mitglieder des Beirats wurden von Verbänden, Behörden und Institutionen aus dem Jagd- und Landnutzungsbereich vorgeschlagen und von Forstminister Axel Vogel für den Zeitraum von vier Jahren berufen.

„Ein effektives Jagdgesetz leistet einen wichtigen Beitrag für den Waldumbau. Um einen gesunden und klimastabilen Wald zu etablieren, braucht es die Verjüngung vor allem mit klimaresistenten Laubbäumen. Hier helfen die Jäger in Brandenburg mit, die Wildbestände im Wald zu regulieren und somit die Sprösslinge und die Bäume vor Wildschäden zu schützen“, sagte Axel Vogel. Nun könne die Novellierung des Gesetzes beginnen.

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Forstminister Vogel informierte die zehn Mitglieder des Beirats über die in der Koalition vereinbarte notwendige Gesetzesnovellierung. Hierzu wurde im Landesjagdbeirat für Ende August 2020 eine gemeinsame Klausurtagung mit externer Moderation vereinbart, um die erforderlichen Eckpunkte einer Jagdgesetzänderung gemeinsam herauszuarbeiten. Noch in diesem Jahr soll ein erster Entwurf eines Jagdgesetzes vorgelegt werden.

Im Brandenburger Jagdgesetz ist festgelegt, dass ein Landesjagdbeirat bei der obersten Jagdbehörde gebildet wird. Als Vorsitzender des Beirates wurde Dr. Frank Tottewitz, Präsidiumsmitglied im Landesjagdverband Brandenburg e.V., berufen. Sein Stellvertreter ist Jürgen Hammerschmidt, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer in Brandenburg e. V.

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