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Brandenburger Bleiminimierungsgebot zur "bleifreien Jagd" umgedeutet

Die Jäger in Brandenburg sind verunsichert: Laut neuer Verordnung sollen sie den Bleieinsatz bei der Jagdmunition - wo möglich - reduzieren. Das Ministerium verkündet dagegen ein Bleiverbot.

Lesezeit: 3 Minuten

Ab 1. April 2021 gilt auch in Brandenburg die 2019 in der Verordnung zum Jagdgesetz festgelegte bleifreie Jagd auf Schalenwild.

Mit Beginn des neuen Jagdjahres wird ab dem 1. April in freier Wildbahn nur noch bleifrei auf Rehe, Hirsche und Wildschweine gejagt, teilte das Umweltministerium am Mittwoch mit.

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Der Einsatz von Bleischrot zur Jagd auf Wasservögel an und über Gewässern ist schon länger verboten. Im Landeswald ist die Verwendung bleifreier Munition seit 2013 Pflicht. Auch andere Bundesländer wie Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz oder das Saarland haben bleifreie Munition über ihre Jagdgesetze beziehungsweise auf ihren Landesflächen eingeführt.

Bleihaltige Munition dürfe dagegen weiterhin auf den Schießständen zum Beispiel beim Übungsschießen verwendet und aufgebraucht werden. Eine (historische) Waffe, für die es keine geeignete bleifreie Munitionsalternative gibt, soll ab sofort in Brandenburgs Jagdrevieren nicht mehr zur Jagd auf Schalenwild einsatztauglich sein.

Das Landes-Umweltministerium weist in diesem Zusammenhang auf Untersuchungen des Bundesamtes für Risikobewertung (BfR) hin, wonach bleifreie Munition dieselbe Wirkung besitzen soll wie die bisherige. Auch beim Tierschutz müssten keine Abstriche gemacht werden. Der Handel biete eine große Auswahl an bleifreien Patronen.

Jäger verunsichert

Verunsichert reagieren die Jäger auf die Mitteilung des Ministeriums über die nun "bleifreie Jagd". Denn in der Verordnung zur Durchführung des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg (BbgJagdDV) ist eigentlich von einer Bleiminimierung die Rede. Dort heißt es: "Die verwendete Büchsenmunition darf ab sofort nicht mehr Blei als nach dem jeweiligen Stand der Technik unvermeidbar an den Wildkörper abgeben. Die Tötungswirkung muss jedoch jederzeit gewahrt bleiben.”

Auch die oberste Jagdbehörde erklärt in ihrem Begleitschreiben zur DVO am 18. Juli 2019, dass es sich um ein Bleiminimierungsgebot handelt und dem Jagdsausübungsberechtigten eine Eigenverantwortung zukommt.

"Hat man da in den Potsdamer Amtsstuben falsch verstanden, was man doch vor eineinhalb Jahren selbt niedergeschrieben hat?", fragt der Landesjagdverband. Zweifelsohne gibt es mittlerweile, wie vom Ministerium benannt, “…eine breite Palette bleifreier Jagdmunition auf dem Markt”.

“Ja, das ist durchaus richtig”, sagt Matthias Schannwell, Geschäftsführer des Landesjagdverbandes Brandenburg. “Aber nicht alle Waffen sind dafür geeignet und es gibt es nicht für alle die geeignete Munition. Auch wenn die Munitionshersteller in den letzen Jahren viel in die Entwicklung bleiminimierter Munition investiert haben, so dass heute in den gängigen Kalibern eine Vielzahl von bleiminimierten Geschossen zur Verfügung stehen. Es liegen auch langjährige Erfahrungen – positiv wie negativ – über die Verwendung bleiminimierter Munition vor. Dennoch kann es – insbesondere bei älteren Waffen – zu Präzisionsproblemen kommen", so Schannwell.

Teilweise werde auch über eine nicht ausreichende Tötungswirkung bestimmter Geschoß-/Patronenkombinationen berichtet. Mit diesen Büchsen wird man weiterhin seine konventionelle Munition zur Jagd verwenden. Und das ist auch nach der DVO völlig legal. Eine ‘historische Waffe’, so Matthias Schannwell abschließend, müsse nicht im Schrank bleiben, bloß, weil es keine geeignete bleiminimierte Munitionsalternative gibt.

Viele Jäger haben bereits vor Jahren auf “bleifrei” umgestellt, in vielen Revieren wird ausschließlich “bleifrei” geschossen. Die Jägerschaft hat laut dem Geschäftsführer schon lange auch in dieser Frage Verantwortung übernommen.

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