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Ärger

Brandenburger Jäger weisen Jagdgesetznovelle als untauglich zurück

Ein Brandenburger Bündnis wehrt sich gegen die umstrittene Jagdgesetznovelle. In den ländlichen Regionen von der Uckermark bis zur Lausitz macht sich massiver Unmut breit.

Lesezeit: 3 Minuten

In Brandenburg sorgt die geplante Novelle des Landesjagdgesetzes weiter für Unmut. Vorgesehen ist, dass das bestehende System der Jagdgenossenschaften erhalten bleibt. Außerdem sollten bei einer Eigentumsfläche von mindestens 10 ha Eigenjagdbezirke gegründet werden können. Eigentümer, die Jäger sind oder einen Jäger beauftragten, dürften dann auf ihrem Eigentum Wildbestände selbst regulieren.

Änderungen soll es auch bei der Abschussplanung geben. Ziel der Landesregierung sei es, diese für Hirsche und Wildschweine abzuschaffen. Künftig solle sich die Bejagung an der Vermeidung übermäßiger Wildschäden in der Land- und Forstwirtschaft orientieren. Zu den weiteren geplanten Neuregelungen gehört unter anderem das Verbot von Totschlagfallen.

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Verärgerung beim Jagdverband

Dr. Dirk-Henner Wellershoff, Präsident des Landesjagdverbandes Brandenburg, äußerte bei der Verbändeanhörung sein Unterständnis, insbesondere zur Jagd auf kleiner Parzellengröße, ohne langfristige Verpachtung und mit kurzfristig wechselnden Jagdberechtigten. „Das bedeutet das Ende einer ökologisch sinnvollen, flächenübergreifenden jagdlichen Bewirtschaftung.“

Von diesem Gesetz seien kleinere Landeigentümer, Waldbesitzer, Landwirte und Umweltschützer betroffen. Auf deren „grünen Mini-Revieren“ ließen sich künftig Wildschäden an landwirtschaftlichen Nutzflächen nicht mehr sinnvoll ausgleichen und erst recht nicht vermeiden. „Im Gegenteil: Intention ist kleinräumige Bejagung zu ermöglichen und für den Wildschaden die Jagdgenossenschaften in Haftung zu nehmen, ohne dass diese über praxisgerechte Reviergrößen eben diesen Schaden vermeiden oder zumindest vermindern können“, so Wellerhoff.

Zudem werde die Hegepflicht als rechtlich verbindlicher Bestandteil der Jagd faktisch aufgehoben. Konkret bedeutet das, dass die Lebensräume des Wildes eingeschränkt und der Tierschutz der Wildtiere aufgehoben werden.

Die Pläne würden die Balance zwischen wirkungsvollem Umweltschutz und nachhaltiger Landnutzung gefährden. Nach Ansicht Wellerhoffs ist die Jagdgesetznovelle untauglich, schaffe Chaos und keinen gesunden Wald. Der Jagdverband werde das nicht akzeptieren. „Der Waldumbau kann nur gemeinsam gelingen. Wir wehren uns dagegen, dass der Landschafts- Umwelt- und Tierschutz einer verfehlten Waldpolitik geopfert werden soll“, so Wellershoff weiter.

Hintergrund

Brandenburg will die jagdlichen Befugnisse von Flächeneigentümern deutlich erweitern. Mit der Novelle solle „eine bessere Regulierung des Wildbestandes bei höherem Tierschutz“ erreicht werden, erklärte Landwirtschaftsminister Axel Vogel in Potsdam. Das sei eine wesentliche Voraussetzung für das Gelingen des Waldumbaus hin zu klimaresilienten Beständen.

Waldeigentümer sollten bei der Jagd mehr Mitspracherechte und unmittelbare jagdliche Einflussmöglichkeiten bekommen. „Wir müssen Mindestpachtzeiten reduzieren und mehr Flächeneigentümer die Eigenbejagung ermöglichen“, erklärte Vogel. Mit Blick auf die angespannte Situation in den Wäldern werde ein Jagdgesetz gebraucht, das die Verantwortung der Jäger als Dienstleister und Partner für die Flächeneigentümer aufgreife.

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