Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

Bundesnaturschutzgesetz

Bundesrat beschließt leichtere Wolfsentnahme

Mit der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes können Wölfe in Regionen, in denen sie großen Schaden anrichten, nun erlegt werden, bis die Risse aufhören.

Lesezeit: 4 Minuten

Der Bundesrat hat am Freitag eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen. Der Abschuss von Wölfen wird nun zur Abwehr "ernster Schäden in bestimmten Fällen" zulässig. Bislang forderte das Gesetz einen erheblichen Schaden.

Außerdem ist der Abschuss auch dann möglich, wenn unklar ist, welcher Wolf genau Herdentiere angegriffen hat. Solange die Nutztierrisse nicht aufhören, dürfen laut Gesetzesbeschluss weitere Rudeltiere getötet werden, vorausgesetzt, es gibt noch einen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zu dem Rissereignis. Mischlinge aus Wolf und Hund, sogenannte Hybride, sollen ebenfalls geschossen werden können.

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Die Länderbehörden müssen jeden Abschuss einzeln genehmigen. Zum Abschuss berechtigt ist grundsätzlich die Jägerschaft. Für den Fall, dass der Abschuss ausnahmsweise nicht durch einen Jäger erfolgt, muss dieser zuvor darüber informiert werden. Nur bei Gefahr im Verzug ist diese Benachrichtigung nicht erforderlich.

Ausdrücklich verboten ist das Füttern und Anlocken wildlebender Wölfe. Dies soll verhindern, dass sich Wölfe zu sehr an den Menschen gewöhnen.

Ausgleich der Interessen

Die Neureglungen zum Abschuss der Wölfe sollen die Sorgen der Bevölkerung, die Interessen der Weidetierhalter und den Schutz der Wölfe als streng geschützte Tierart in einen angemessenen Ausgleich bringen, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Unterzeichnung, Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Anschließend kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll einen Tag darauf in Kraft treten.

Entschließung zur Weidetierprämie

In einer begleitenden Entschließung erneuert der Bundesrat seine Forderung nach einer Weidetierprämie. Auf diese Weise werde die gesellschaftlich anerkannteste Form der Nutztierhaltung angemessen gefördert und ein wesentlicher Beitrag zum Natur-, Arten, Hochwasser- und Klimaschutz sowie zum Schutz der biologischen Vielfalt geleistet.

Für eine Weidetierprämie hatten sich die Länder bereits in ihrer Stellungnahme zum ursprünglichen Gesetzentwurf und im vergangen Jahr auch mit einer eigenen Initiative ausgesprochen.

Die Entschließung geht an die Bundesregierung. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreift. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Lies will grundsätzlich keine Wölfe an Deichen

Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD) begrüßte das Gesetz zwar, plädierte im Bundesrat aber dafür, dass in bestimmten Gebieten, wie an Deichen, grundsätzlich keine Wölfe geduldet werden sollten, weil die Deichschafe vor Wolfsangriffen nicht geschützt werden könnten und das den Küstenschutz gefährde.

"Die Menschen haben eine begründete Angst, dass der Staat sie allein lässt", verdeutlichte Lies in seiner Rede. Studien hätten schon vor langer Zeit belegt, dass sich der Wolf in unserem Land nicht überall ansiedeln könne. Daher sollte man heute über ein Zonenmanagement nachdenken.

Wie das Thema bisher gehandhabt werde, sei es extrem aufwändig, starr und teuer, so Lies. Der Herdenschutz für einen einzigen Problemwolf habe Niedersachsen bereits 1,25 Mio. Euro zusätzlich gekostet. "Es ist uns bis heute nicht gelungen, einen identifizierten Wolf aus einem Rudel zu entnehmen", so der Minister weiter. Er bezeichnete den Aufwand als "absurd", wenn man mit Lebendfallen ein Rudel fangen müsse, um da einen bestimmten Wolf zu entfernen.

"Der Wolf wird am Ende immer nur da bleiben, wo es eine Akzeptanz in der Bevölkerung gibt", sagte er weiter. Der Staat dürfe nicht länger der Entwicklung hinterherlaufen. "Ich appelliere an die Vernunft, Artenschutz beim Wolf ist heute nicht mehr Individuenschutz."

Hungrige Jungwölfe schwärmen aus

Wolfsberater warnen unterdessen die Schafhalter, dass die im Frühjahr 2019 geborenen Wolfswelpen jetzt einen besonders hohen Nahrungsbedarf hätten. Deshalb könne es jetzt vermehrt zu Rissen kommen. Laut NDR raten die Fachleute den Tierhaltern in ländlichen Regionen, Schafe, Geflügel aber auch zum Beispiel Ponys und kleine Pferde über Nacht nicht draußen auf der Weide zu lassen. Falls es keinen Stall gebe, müssten die Tiere mindestens mit dem wolfsabweisenden Grundschutz - also einem elektrischen Zaun von mindestens 90 Zentimetern Höhe - geschützt werden. Dabei sei darauf zu achten, dass die Batterie für den Zaun ausreichend geladen ist.

Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.