Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag beschlossen, den Einschlag von gesunden Fichten zu beschränken. Auf Basis des sogenannten Forstschäden-Ausgleichsgesetzes ist der Einschlag von gesunden Fichten von Oktober 2020 bis September 2021 auf 85 % des mehrjährigen Mittels beschränkt. Als Referenzzeitraum für den Normaleinschlag sind die Jahre 2013 bis 2017 vorgesehen. Die Initiative geht auf einen Antrag aus dem Herbst 2019 aus Nordrhein-Westfalens zurück.
Die seit 2018 aufgetretenen Extremwetterereignisse und der nachfolgende Schädlingsbefall hätten in Deutschland zu einem immensen Anfall von Kalamitätsholz und einbrechenden Holzabsatzmärkten geführt, heißt es zur Begründung des Verordnungsentwurfs. Corona-Pandemie habe die Lage zusätzlich verschärft.
Heinen-Esser: Beitrag zur Unterstützung der Waldbesitzer
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hatte eigentlich eine Beschränkung auf 70 % und eine Erstreckung der Maßnahme auch auf das Forstwirtschaftsjahr 2022 vorgeschlagen. NRW-Umweltministerin Heinen-Esser zeigte sich dennoch zufrieden: "Die Verordnung ist ein weiterer wichtiger Beitrag zur Schadensbewältigung. Durch die Beschränkung des Einschlags entstehen zusätzliche Kapazitäten für das Fällen geschädigter Bäume. Zugleich kann der Absatz von Schadholz gestärkt werden.“ Waldbesitzer könnten für den Verkauf von Schadhölzern ermäßigte Sätze bei der Einkommenssteuer geltend machen.
Waldbauern von Beschluss enttäuscht
Die Waldbesitzer sind von dem Beschluss des Bundesrates allerdings enttäuscht. AGDW-Präsident Hans-Georg von der Marwitz sieht in dem Beschluss dagegen nur einen „Tropfen auf dem heißen Stein“. Die Verordnung komme zu spät und werde keine große Wirkung zeigen. Eine weit größere Einschlagsbeschränkung zu einem wesentlich früheren Zeitpunkt hätte den Waldbesitzern geholfen, um die massive Marktstörung zu regulieren.