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Klimaschutz

Bundesrat fordert Honorierung von Wald im Klimaschutzgesetz

Der Bundesrat will die Honorierung von Ökosystemleistungen der Wälder im Klimaschutzgesetz verankern. Der Bundestag soll das noch im Juni als Maßnahme aufnehmen.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundesrat hat die Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) der Bundesregierung begrüßt. Die Länder mahnten aber am vergangenen Freitag für die Forstwirtschaft im Gesetzentwurf noch maßgebliche Änderungen an.

Schwerpunkt auf nachhaltige Holzproduktion und Holzverwertung

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In ihrer Stellungnahme fordert die Länderkammer die Bundesregierung auf, bei der Auswahl der Maßnahmen zur Umsetzung der gesetzlichen Klimaschutzziele einen besonderen Schwerpunkt auf die Honorierung von Ökosystemleistungen der Wälder und auf den Ausbau der Klimaschutzwirkung durch eine nachhaltige Holzproduktion sowie intelligente und effiziente Holzverwendung zu legen.

Bei der „Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) - Die Waldeigentümer“ rennt der Bundesrat mit seiner Forderung offene Türen ein. „Diese Erweiterung des Gesetzes ist fundamental für den Wald und für den Klimaschutz“, sagte AGDW-Präsident Hans-Georg von der Marwitz. Die nachhaltige Nutzung des Waldes sei grundlegend für dessen Stabilisierung und für das Erreichen der ehrgeizigen nationalen und europäischen Klimaziele.

Beschluss noch vor der Sommerpause

Damit das Klimaschutzgesetz das parlamentarische Verfahren noch vor der Sommerpause durchlaufen kann, gelten verkürzte Fristen. Die Stellungnahme der Länderkammer wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die dazu eine Gegenäußerung verfasst und dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt - dort steht das Gesetz voraussichtlich am 10. Juni in 1.Lesung auf der Tagesordnung. Spätestens drei Wochen nach Verabschiedung des Gesetzentwurfs durch den Bundestag befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend mit der KSG-Novelle.

CO2-Speicherleistung soll steigen

Das Klimaschutzgesetz sieht eine deutliche Verschärfung der Einsparziele für die Treibhausgas-(THG)-Emissionen für die einzelnen Sektoren vor. Für die Landwirtschaft ist nun für das Jahr 2030 eine Emissionsmenge von höchstens 56 Mio. t CO2-Äquivalente (CO2e) vorgesehen und damit 2 Mio. t weniger als bisher. Zusätzlich soll der Sektor Landnutzung und Forstwirtschaft bis zum Jahr 2045 eine Speicherleistung von mindestens 40 Mio. t CO2-Äquivalente als CO2-Senke erreichen.

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