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Deutscher Jagdrechtstag fordert Gesetzesänderungen

In minder schweren Fällen der Unzuverlässigkeit gemäß § 5 des Waffengesetzes sollten deutlich kürzere Sperrfristen für den Entzug des Jagdscheins gelten, meint der Deutsche Jagdrechtstag.

Lesezeit: 2 Minuten

Änderungen unter anderem des Waffenrechts und des Bundesjagdgesetzes haben die Teilnehmer der Jahrestagung 2018 vom Deutschen Jagdrechtstag (DJRT) gefordert, die Anfang des Monats in Berlin stattfand.

Wie der Deutsche Jagdverband (DJV) dazu berichtete, sprachen sich die Teilnehmer dafür aus, in minder schweren Fällen der Unzuverlässigkeit gemäß § 5 des Waffengesetzes deutlich kürzere Sperrfristen für den Entzug des Jagdscheins festzusetzen. Ein minder schwerer Fall sei anzunehmen, wenn ein geringfügiger Verstoß gegen jagd- und waffenrechtliche Bestimmungen vorliege, der auf einem einmaligen Augenblicksversagen einer ansonsten gesetzestreuen Person zurückzuführen sei und der zu keiner wesentlichen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit geführt habe.

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Der DJRT appellierte zudem an die Bundesregierung, im Zuge der anstehenden Novelle des Waffengesetzes den § 13 dahingehend zu ergänzen, dass ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz langwaffentauglicher Schalldämpfer für alle Jäger bestehe. Das sei zum Schutz der Gesundheit aller Jagdbeteiligten geboten.

Daneben solle der Gesetzgeber hinsichtlich der zukünftigen Regelungen zum Monitoring und Management des Wolfes neben den Nutztierhaltern und Grundeigentümern auch die Jagdausübungsberechtigten berücksichtigen, so der DJRT. Schließlich müssten - wie im aktuellen Koalitionsvertrag vereinbart - in dieser Legislaturperiode bundeseinheitliche Regelungen hinsichtlich der Verwendung von Munition bei der Jagd, der Anforderungen an die Jägerausbildung sowie hinsichtlich eines Schießübungsnachweises für die Teilnahme an Bewegungsjagden erlassen werden.

Die Empfehlungen finden Sie hier.

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