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Waldschäden

Deutschlandweit müssen 245.000 Hektar wiederbewaldet werden

Die Waldschäden in Deutschland sind höher als bisher geschätzt. Schwerpunkte liegen vor allem in Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Hessen und Thüringen.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat eine neue Bilanz der Waldschäden veröffentlicht, die seit Beginn des Jahres 2018 in Deutschland entstanden sind. Verursachst sind sie durch Stürme, die extreme Dürre, Waldbrände und den Borkenkäferbefall.

Auf Grundlage der Daten für die vergangenen beiden Jahre sowie der zu erwartenden Schäden für das laufende Jahr geht das BMEL nun von einem Schadholzanfall von 160 Mio. Kubikmeter und einer Fläche von 245.000 Hektar aus, die wiederbewaldet werden müssen. Bei der vergangenen Erhebung im Spätsommer 2019 beliefen sich die zusammengetragenen Daten und Schätzungen aus den Ländern auf 105 Mio. Kubikmeter Schadholz und 180.000 Hektar. Regionale Schwerpunkte der Schäden liegen laut dem BMEL vor allem in Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Hessen und Thüringen.

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800 Millionen zusätzliche Hilfen für Waldbesitzer

Die Bundesregierung hatte sich bereits Ende 2019 auf 800 Mio. € zusätzliche Hilfen für Waldbesitzer geeinigt. In den kommenden vier Jahre sollen über die „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) 480 Mio. € zusätzliche Bundesmittel für den Wald zur Verfügung stehen. Mit der Co-Finanzierung durch die Länder sollen sie auf knapp 800 Mio. € steigen.

Mit dem Geld unterstützt werden soll der Abtransport von Schadholz, Wiederaufforstungen und die Fortführung des Umbaus zu klimaangepassten Mischwäldern. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) hatte vergangenen September zu einem Nationalen Waldgipfel eingeladen, um wichtige Anpassungen im Förderbereich der GAK zusammen mit Verbänden, Wissenschaftlern und Experten aus der Praxis zu diskutieren. Diese wurden dann im Dezember verabschiedet.

Bundesländer sind zuständig für die Auszahlung

Die Umsetzung der entsprechenden Förderrichtlinien ist nun Sache der Länder. Mit ihren Bewilligungs- und Kontrollbehörden müssen sie dafür Sorge tragen, dass die Mittel zügig bei den betroffenen Waldbesitzern ankommen, heißt es beim BMEL dazu. Das Bundesministerium habe die dafür notwendige Genehmigung der Hilfen bei der Europäischen Kommission auf den Weg gebracht.

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