Der Deutsche Forstwirtschaftsrat (DFWR) hat die Konvention zur Bewertung von Wildschäden, mit der gütliche Einigungen bei Wildschadensangelegenheiten gefördert werden sollen, aktualisiert. Außerdem gibt es jetzt eine App.
Die Konvention enthält neben Ausführungen zur Schadensinventur (Erhebung und Erfassung geschädigter Forstpflanzen) auch die rechnerischen Grundlagen zur manuellen Schadensberechnung. Um eine Erweiterung des Kataloges einbezogener Baumarten vorzunehmen und Preise und Kosten anzupassen, wurde die Hilfe auch im Bereich von Verbiss-, Fege- und Schlagschäden überarbeitet. Zu einem späteren Zeitpunkt wird der Bereich Schälschäden aktualisiert.
Mit der inhaltlichen Aktualisierung verbunden ist eine vom Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik (KWF) übernommene Entwicklung eines IT-gestützten Berechnungstools.
Zur neuen App (kostenlos)
DFWR-Präsident Georg Schirmbeck betont in dem Zusammenhang, dass Ziel immer eine gütliche Einigung zwischen Geschädigten und Ausgleichspflichtigen sein müsse, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Überhöhte Schalenwildbestände müssten zudem dauerhaft auf ein waldverträgliches Maß reguliert werden, damit junge, bunte Mischwälder in Ruhe wachsen können.
Und der KWF-Vorsitzende Dr. Heinz-Werner Streletzki hebt hervor, dass die neue App Wildschäden schnell, einfach und zeitgemäß monetär bewerten kann. „Die unkomplizierte Berechnung hilft, für die Schäden im Wald durch zu hohe Wildbestände zu sensibilisieren. Sie ermöglicht damit die Anwendung der Wildschadenskonvention in der forstlichen Praxis.“