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Schnelle Entschädigung

Ehrenamtler gefrustet: LWK Nds. übernimmt ab jetzt Wolf-Rissbegutachtung

In Niedersachsen sichern ab jetzt die Bezirksförster die Spuren nach Wolfsangriffen auf Weidetiere. Die Kammer verspricht sich davon eine zeitnahe Entschädigung für Tierhalter.

Lesezeit: 4 Minuten

Wenn Wölfe Nutztiere auf der Weide verletzt oder getötet haben, werden ab dem 1. Februar 2022 Fachkräfte der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) die Tierbesitzer unterstützen, damit diese möglichst schnell entschädigt werden können. Mit der Rissbegutachtung übernimmt die LWK im Auftrag des Landes Niedersachsen eine weitere Aufgabe beim Wolfsmanagement.

So läuft eine Rissbegutachtung ab

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Nutztierhalter, die auf ihrer Weide verletzte oder tote Tiere finden, melden dies der für das Gebiet zuständigen LWK-Bezirksförsterei. Der Forstbeamte begutachtet die Schäden vor Ort und fertigt bei entsprechenden Spuren eines Wolfsangriffs ein Rissprotokoll an. Dieses bildet die Grundlage für die Entschädigung der Betroffenen.

Genproben werden zwar weiterhin genommen, um etwa zu bestimmen, zu welchem Rudel die Wölfe gehören, von denen ein Schaden an Nutztieren ausgegangen ist. In der Regel ist künftig jedoch das Rissprotokoll der Förster für den Ausgleich der finanziellen Schädenausschlaggebend, nicht das Ergebnis der relativ zeitaufwändigen Laboranalyse. Dies soll das Verfahren der Entschädigung deutlich beschleunigen.

Rudolf Alteheld, Leiter des LWK-Geschäftsbereichs Forstwirtschaft, versichert, dass das Personal danke der Ausbildung eh schon für diese Aufgabe gut vorbereitet sei. „Zusätzlich durchlaufen alle Försterinnen und Förster eine mehrtägige veterinärmedizinische Schulung, damit sie die durch Wölfe verursachten Rissspuren und sonstige Hinweise zielsicher erkennen können.“

Welche Bezirksförsterei der LWK im Ernstfall für sie zuständig ist, erfahren Nutztierhalter hier. Auf der interaktiven Karte finden Sie die Kontaktdaten aller regionalen Forst-Dienststellen. Außerdem soll es eine zentrale Telefonnummer geben, die niedersachsenweit die Erreichbarkeit sicherstellt. „Durch die genaue, örtliche Abgrenzung der Forstbezirke und der Forstämter ist die Zuständigkeit klar geregelt – Gleiches gilt für die Erreichbarkeit etwa auch an Wochenenden“, so Forst-Geschäftsbereichsleiter Alteheld.

Warum übernimmt die LWK diese Aufgabe?

Bisher nahmen die vom Wolfsbüro im Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) aus koordinierten Wolfsberater die Rissbegutachtung vor.

„Viele der Ehrenamtlichen haben die wichtige und oft belastende Arbeit der Nutztierrissaufnahme sehr gern gemacht – um die Koexistenz mit dem Wolf zu ermöglichen und um die Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter nach Kräften zu unterstützen“, so Umweltminister Olaf Lies.

„Für diesen großen Einsatz danke ich ihnen von Herzen! Angesichts einer wachsenden Wolfspopulation nimmt aber auch der Bedarf an allgemeiner Aufklärung zum Thema Wolf und der Beratung der Bevölkerung, zum Beispiel bei Nahbegegnungen, stetig zu. Denn die Erfahrung zeigt, dass Betroffene vor allem schnelle Antworten erfahrener Expertinnen und Experten erwarten. Auch beim Monitoring, also der Gewinnung von Daten über den Wolf, wollen wir zukünftig noch mehr auf die Expertise der Wolfsberater zurückgreifen. Die Betreuung der Weidetierhalter nun komplett in die Hände der Kammer zu legen, ist zehn Jahre nach Rückkehr der Wölfe der konsequente und richtige Schritt in der Entwicklung des Wolfsmanagements. Er unterstreicht die sehr guten bisherigen Erfahrungen bei der Zusammenarbeit mit der Kammer in Sachen Wolf.“

Herdenschutz und Billigkeitsleistungen

Seit Anfang 2020 kümmert sich die LWK bereits um die Abwicklung von Präventionsanträgen zum Herdenschutz vor Wolfsangriffen sowie um die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich finanzieller Schäden bei Wolfsrissen. Allein im vergangenen Jahr habe das Land den Weidetierhaltenden rund 4,6 Mio. € für die Anschaffung wolfsabweisender Zäune zugesprochen und 3,5 Mio. € für bereits durchgeführte Maßnahmen ausgezahlt, so die Kammer. Festgestellte Wolfsrisse wurden mit 117.000 € kompensiert.

Um den zusätzlichen Aufwand durch die Rissbegutachtung leisten zu können, bekommen die Dienststellen in Regionen mit vielen Übergriffenzusätzliches Fachpersonal. „Damit stellen wir sicher, dass wir die Beratungs- und Betreuungsarbeit für unsere Waldbesitzenden weiterhin in der gewohnten Qualität leisten können“, hebt Forst-Geschäftsbereichsleiter Alteheld hervor.

Minister Lies abschließend: „Während der Themenkomplex Herdenschutz nun operativ vollständig von der Landwirtschaftskammer verantwortet wird, bleibt es hinsichtlich der Prüfung von Gefährdungslagen und Ausnahmegenehmigungen bei den bewährten Zuständigkeiten. Das Umweltministerium und der NLWKN bewerten die Verursacherschaft von Nutztierschäden und Nahbegegnungen und prüfen eventuelle Managementmaßnahmen, wenn empfohlene Schutzmaßnahmen überwunden wurden. Dazu gehören auch Genetikproben. Auf eine zeitaufwändige und teure DNA-Analyse von eindeutigen Fällen für Entschädigungen können wir künftig jedoch verzichten.“

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