Im Rahmen des Landesjagdgesetzes wurde vergangene Woche der Einsatz von Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen bei der Schwarzwildjagd in Rheinland-Pfalz zugelassen. Die Zentralstelle der Forstverwaltung hat als obere Jagdbehörde dazu eine Allgemeinverfügung erlassen und im Staatsanzeiger veröffentlicht, berichtet der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau.
Damit soll vor allem die Bekämpfung von Tierseuchen bei Schwarzwild unterstützt werden. Durch eine Reduzierung der für das ASP-Virus empfänglichen Tiere kann eine Ausbreitung verlangsamt, die Bekämpfung erleichtert und wirtschaftliche Verluste eingedämmt werden.
Möglich wurde diese Ausnahme vom Verbot der Nachtsichttechnik durch die Anpassung des Waffengesetzes Anfang diesen Jahres auf Bundesebene. Damit hat der über zehnjährige Kampf des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau um die Zulassung von Nachtsichttechnik zur Bejagung von Wildschweinen endlich Erfolg, so der Verband in einer Mitteilung.
Die nun geltende Ausnahme ist u.a. eine Folge der aktuellen Bedrohung Deutschlands durch die Afrikanische Schweinepest (ASP). ASP führt zum Tod vieler Wildschweine. Außerdem ist mit Auswirkungen auf die schweinehaltenden Betriebe zu rechnen, da im Falle des Nachweises von ASP bei Wildschweinen, der Handel mit Schweinefleisch eingeschränkt werden würde, obwohl das Fleisch ungefährlich und genießbar ist.
Präsident Michael Horper begrüßt die Ausnahmeregelung: „Nun ist die nächtliche Bejagung der Wildschweine auf eine wesentlich effektivere Weise möglich. Außerdem kann die Bejagung durch eine bessere Sicht wesentlich tierschutzgerechter erfolgen, da das Tier vom Jäger besser „angesprochen“ werden kann.“
Das „Ansprechen“ bezeichnet in der Jägersprache die präzise Beobachtung, Identifizierung und Beurteilung von Wild vor der Schussabgabe durch den Jäger. Horper hofft, dass sich viele Jäger der vom Bundeskriminalamt zugelassenen Technik bedienen werden, wie es fast überall im Ausland längst gängige Praxis sei.