Niedersachsen hat die Genehmigung zur Tötung des „Rodewalder Problemwolfs“ GW717m ein weiteres Mal verlängert, und zwar bis zum 31. Januar 2020. Das hat das Umweltministerium mitgeteilt.
Das Verfahren zur Entnahme des Tieres, das in der Vergangenheit auch Rinder gerissen habe, werde weiter unter Hochdruck vorangetrieben. Die Gefahr weiterer Risse von geschützten Nutztieren bestehe nämlich unverändert fort, stellte das Ressort fest. Zudem könne der Wolf „problematische Jagdtechniken“ an Rudelmitglieder weitergeben. Das könne künftig eine Entnahme auch dieser Tiere nötig machen.
Dass GW717m bisher nicht geschossen wurde, erklärte das Ministerium damit, dass sich das Tier in einem insgesamt 600 km2 großen Areal aufhalte. „Wir möchten bei der Entnahme die größtmögliche Gewissheit haben, das richtige Tier zu entnehmen und gehen entsprechend vorsichtig vor“, so das Ressort. Die Entnahmegenehmigung werde immer nur für einen Monat verlängert, weil beim Auslaufen einer Frist immer wieder neu geprüft werde, ob die Voraussetzungen und die Notwendigkeit einer Entnahme des Wolfes nach wie vor gegeben seien. Weil sich Gegebenheiten verändern könnten und der Wolf ein streng geschütztes Tier sei, setzt man die Frist von einem Monat.
GW717m darf in Niedersachsen seit Mitte Februar 2019 geschossen werden. Damals wies der 4. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts die Beschwerde des Vereins „Freundeskreis freilebender Wölfe“ gegen die von Landesumweltminister Olaf Lies erteilte Ausnahmegenehmigung für die Tötung des Tieres zurück und bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung. Die Tötung des Wolfs sei erforderlich zur Abwendung erheblicher wirtschaftlicher Schäden.