Die EU-Mitgliedstaaten haben heute ein Verbot von bleihaltiger Schrotmunition in und über Feuchtgebieten beschlossen. Auch Deutschland votierte dafür. Damit sollen Bleivergiftungen bei Vögeln und weitere Umweltauswirkungen von Blei minimiert werden. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) betonte nach der Entscheidung, dass der Beschluss eine Übergangsfrist von zwei Jahren vorsieht
Um ihr Stimmverhalten hatten Landwirtschafts- und Umweltministerium in Deutschland lange gerungen. Das BMEL hatte bei seiner Skepsis gegen das Verbot den Tierschutz vorangestellt und zu Bedenken gegeben, dass Alternativen zur Bleimunition nicht zum unmittelbaren Tod der Tiere führen würden und die Tiere länger leiden würden.
Debatte zwischen BMEL und BMU
Im Juli hatten sich das BMEL und das Bundesumweltministerium (BMU) dann auf ein Verbot mit einer dreijährigen Übergangsfrist geeinigt. Damit hat sich Deutschland aber in der EU wohl nicht durchsetzen können. Die EU-Kommission hat an ihrem Vorschlag von zwei Jahren festgehalten, der nun auch in dem Beschluss zu finden ist. „Vor diesem Hintergrund und um das grundsätzliche Anliegen in der Umsetzung nicht weiter zu verzögern, hatten sich das BMEL und das BMU gemeinsam dazu entschlossen, dem Entwurf der Kommission zum Verbot von bleihaltiger Schrotmunition in und über Feuchtgebieten zuzustimmen, auch wenn dieser den deutschen Vorschlag nicht aufgreift“, teilt das BMEL dazu heute mit.
Alternativen jetzt entwickeln
Es bestehe Einigkeit darüber, die Zeit nun intensiv zur Entwicklung alternativer Schrotmunition zu nutzen, um unnötiges Tierleid zu vermeiden, so der Sprecher des BMEL weiter. Gemeinsames Ziel müsse weiterhin sein, mehr Umweltschutz und den Ausstieg aus dem Material Blei mit dem bestmöglichen Tierschutz zu verbinden.
Umweltschützer fordern generelles Bleiverbot
Die Umweltverbände begrüßten das Verbot. NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger nannte es einen „längst überfälligen Schritt“. Er forderte nun auch ein generelles Bleiverbot in Jagdmunition. „Die jetzt diskutierte Änderung des Jagdgesetzes sollte das Bundeslandwirtschaftsministerium nutzen“, sagte er.
Jagdverband bezweifelt Praxistauglichkeit
Zwar begrüßte auch der Deutsche Jagdverband (DJV) eine europaweite Regelung zum Bleischrotverbot an und über Gewässern. Aus seiner Sicht geht der nun beschlossene Entwurf jedoch komplett an der Praxis vorbei. Kernproblem ist für ihn die Definition von Feuchtgebieten. Laut DJV kann jede Pfütze auf einem Acker ein solches sein. Die in der Verordnung festgelegte 100-Meter-Pufferzone bedeutet, dass nach einem Regenschauer faktisch die Verwendung von Bleischrot bei der Jagd ausgeschlossen ist, so der DJV weiter.
Der DJV fordert nun Politik und Munitionshersteller auf, die Entwicklung von alternativer Schrotmunition in der kurzen Übergangszeit zügig voranzutreiben. Insbesondere die Tötungswirkung bei Säugetieren müsse untersucht werden. Einen entsprechenden Vorstoß dazu des Bundeslandwirtschaftsministeriums begrüßt der DJV.