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Tierschutz

Falscher Wolf im Landkreis Lüneburg erlegt

In Niedersachsen gab es eine Abschussgenehmigung für eine sieben Jahre alte "Problemwölfin". Das Anfang Januar erlegte Tier war allerdings erst zwei Jahre alt.

Lesezeit: 3 Minuten

Im Niedersächsischen Umweltministerium Spannungen ist in einem erneuten Fall die Wolfsdiskussion entfacht. In der Gemeinte Amt Neuhaus im Landkreis Lüneburg ist am 8. Januar vermutlich ein falscher Wolf erschossen worden. Aufgrund stetiger Schäden für die Nutztierhalter erteilte der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) Ende November 2021 eine Ausnahmegenehmigung zum Abschuss zweier Wölfe. Freigegeben war unter anderem eine mindestens sieben Jahre alte Fähe. Zwar handele es sich nach Untersuchungen des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) Berlin bei dem erlegten Wolf ebenfalls um ein weibliches Tier, dieses sei jedoch vermutlich erst ein bis zwei Jahre alt. Laut der Grünen im Landtag sei das tote Tier nicht an den Wolfsangriffen in der Gemeinde beteiligt gewesen, berichtet die dpa.

Wolfsangriffe mehren sich

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In Amt Neuhaus häufen sich laut Angaben der dpa seit 2017 die Wolfangriffe auf Nutztiere. Dabei rissen sie in den letzten Jahren vor allem Schafe. Es handele sich bei den angreifenden Tieren nachweislich um zwei ausgewachsene Tiere. Der bisherige präventive Herdenschutz brachte nicht den erhofften Erfolg. Die beiden Wölfe sollten daher zum Schutz der Nutztiere entnommen werden.

Landesjägerschaft: Es braucht ein Bestandsmanagment

Christian Meyer, naturschutzpolitischer Sprecher der Grünen im Landtag, kritisiert in der aktuellen Situation vor allem Landesumweltminister Olaf Lies: „Die tote Wölfin in Amt Neuhaus ist der fünfte Fehlabschuss in Folge.“ Auch der NABU Niedersachsen plädiert auf einen verstärkten Herdenschutz anstelle weiterer Abschüsse. Nur das helfe den Nutztierhaltern wirklich, so Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen gegenüber dem NDR.

Im Interview mit dem NDR steht Helmut Dammann-Tamke, Vorsitzender der Landesjägerschaft Niedersachsen für die Pläne des Ministeriums ein. Der alleinige Bau von Schutzzäunen sei eine reine Aufrüstungsspirale. Die Tiere hätten bisher jeden Zaun überwunden oder untergraben. Daher komme die Regierung auf Dauer in Gebieten mit hoher Wolfsproblematik nicht um ein Bestandsmanagement herum. Diese beinhalte demnach auch die Entnahme einzelner Tiere nach geltendem Naturschutzrecht.

Angaben des Umweltministeriums Niedersachsen zufolge sei eine sichere Identifizierung der Wölfe im Gelände nicht zweifelsfrei möglich. Die Entnahme der gesuchten Tiere daher nach dem Abschuss zunächst ausgesetzt. Nach Information über das Alter der entnommenen Fähe, bleibe die Ausnahmegenehmigung für den Abschuss der gesuchten Tiere weiterhin bis Ende März 2022 bestehen.

Hintergrund: Die Wolfspopulation in Niedersachsen hat sich in den vergangenen Jahren stark vergrößert. Zählungen aus 2021 zufolge leben aktuell 38 Rudel sowie weitere einzelne Tiere im Land. Zum Schutz der Nutztiere strebt Umweltminister Lies eine Obergrenze der Tiere an. Hierzu will er den Wolf in das Jagdrecht aufnehmen. Ende 2021 reichten unter anderem der NABU Niedersachsen Klage gegen die seit 2020 geltende niedersächsische Wolfsverordnung ein. Größter Kritikpunkt der Tierschützer: Der Schwerpunkt der Verordnung liege auf dem Abschuss der Wölfe, nicht aber auf dem Schutz der Nutztiere.

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