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Familienbetriebe Land und Forst Brandenburg

"Förderrichtlinie zur Umsetzung von Natura 2000 für Forstbetriebe unbrauchbar"

Die Grundbesitzer in Brandenburg sind sauer, dass sich die Landesregierung vor Verabschiedung der Förderrichtlinie für Ausgleich bei Waldstillegungen etc. nicht mit den Eigentümern abgestimmt hat.

Lesezeit: 2 Minuten

Kurz vor der Landtagswahl hat das brandenburgische Landwirtschaftsministerium eine Förderrichtlinie herausgegeben, die u.a. einen Ausgleich für naturschutzbedingte Bewirtschaftungseinschränkungen im Wald schaffen soll.

„Leider sah das Ministerium sich zu keinem Zeitpunkt dazu veranlasst, sich mit den einschlägigen Fachverbänden im Vorfeld abzustimmen. Entsprechend zahlreich sind die Ungereimtheiten bei den Fördervoraussetzungen und -inhalten“, erklärt Rudolf Hammerschmidt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst Brandenburg.

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Gegenstand der Förderung ist der Schutz bzw. die Wiederherstellung von Lebensräumen wildlebender Tier- und Pflanzenarten im Wald, soweit sie der Umsetzung von Natura 2000 dienen. „Aus der Richtlinie kann jedoch kein Rechtsanspruch auf Zuwendungen abgeleitet werden. Nicht zuletzt deshalb, weil sie unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel stehen. Aus dem Ministerium sind bislang aber keine Auskünfte zu erhalten, mit welchen Förderbeträgen die Richtlinie hinterlegt ist – das ist wie die Katze im Sack“, kritisiert Hammerschmidt.

„Die Förderrichtlinie ist schon allein deshalb eine Fehlkonstruktion, weil den dauernden Ertragseinbußen der Waldeigentümer lediglich eine zeitlich begrenzte Ausgleichzahlung in Aussicht gestellt wird. Eine solche Förderung verdient ihren Namen nicht und sollte zutreffender als Glücksspiel bezeichnet werden“, so Hammerschmidt.

„Wir müssen allein für den Privatwald mit einem Ertragsausfall von mindestens 120 Mio. Euro rechnen, die vom Staat via Förderrichtlinie auszugleichen wären. Das aber leistet die Richtlinie nicht. Auch wenn der ein oder andere Betrieb einen Vorteil sehen mag, für die Forstbetriebe in ihrer Gesamtheit muss die Förderrichtlinie deshalb als unbrauchbar angesehen werden“, so Rudolf Hammerschmidt.

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