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Klimaschutz

Forstwirtschaft plädiert für Nachjustierung des Klimaschutzgesetzes

Waldbesitzer fordern die Anrechnung der Holznutzung bei der CO2-Bilanzierung für den Forstsektor im Klimaschutzgesetz. Mit Nutzungsverboten könnten die Klimaziele nicht erreicht werden.

Lesezeit: 3 Minuten

Nachbesserungen an der Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) haben die Familienbetriebe Land und Forst gefordert. „Mit dem aktuell vorliegenden Gesetzentwurf können die Klimaziele im Wald nur durch Nutzungsverbote erreicht werden“, kritisierte der Vorsitzende des Verbandes, Max von Elverfeldt. Dies widerspreche jedoch dem Ansatz eines ganzheitlichen Klimaschutzes. Die Abgeordneten müssten daher jetzt dringend nachjustieren.

Für Elverfeldt hat die bisher gängige Klimabilanzierung für den Wald einen Webfehler. Der Fokus liege nämlich auf der Speicherung von Biomasse im Wald. Die Holznutzung und deren Substitutionseffekte, also der Ersatz klimaschädlicher Materialien und Rohstoffe durch den nachwachsenden Rohstoff Holz, würden dem Sektor hingegen nicht zugerechnet. In dieser Logik werde jede Baumentnahme im Wald bilanziell zu einer Emission. Und zwar selbst dann, wenn die Baumentnahme auf den Aufbau eines klimastabilen Waldes oder auf die Produktion von Holz abziele, so von Elverfeldt. Nach seiner Überzeugung wäre dies jedoch kontraproduktiv: „Wir müssen aus Klimaschutzgründen doch gerade mehr Holz als Material zum Einsatz bringen.“

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Bundestag soll Klimaschutzgesetz Ende Juni beschließen

Der Bundestag will das Klimaschutzgesetz in seiner letzten Sitzungswoche vom 21 bis 25. Juni verabschieden. Über alle Sektoren hinweg will die Bundesregierung nun bis zum Jahr 2030 die Treibhausgas-Emissionen um mindestens 65 % reduzieren. Bis 2040 sollen wenigstens 88 % der Treibhausgas-Emissionen gegenüber 1990 eingespart werden. Im Jahr 2045 soll Deutschland klimaneutral werden. Die Landwirtschaft darf danach im Jahr 2030 nur noch eine jährliche Emissionsmenge von 56 Mio t CO2-Äquivalente ausstoßen. Der Sektor Landnutzung und Forstwirtschaft soll bis zum Jahr 2045 eine Speicherleistung von mindestens 40 Mio. t CO2-Äquivalenten als CO2-Senke erreichen.

Natürliche Senkenwirkung der Wälder nicht isoliert betrachten

Auch die „Plattform Forst & Holz“ hat sich zum Klimaschutzgesetz positioniert: Aus Sicht der Spitzenverbände der deutschen Forst- und Holzwirtschaft müssen über die KSG-Novelle die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung und die Verwendung des nachwachsenden Rohstoffs Holz dauerhaft geschaffen und gesichert werden. Die durch den Klimawandel bedingten Herausforderungen im Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) müssten anerkannt und die Ziele neu justiert werden.

Eine Zieldefinition des Klimaschutzgesetzes für den LULUCF-Sektor mit steigender Senkenleistung riskiere dagegen großräumige Flächenstilllegungen. Für den Plattformsprecher Steffen Rathke steht ebenfalls fest, dass die natürliche Senkenwirkung der Wälder für den Klimaschutz nicht isoliert betrachtet werden dürfe, sondern zwingend mit dem Holzproduktespeicher und den sektorübergreifenden Substitutionsleistungen gesehen werden muss. Dem sollte das Klimaschutzgesetz eindeutig Rechnung tragen, fordert Rathke, der als Präsident auch dem Deutschen Holzwirtschaftsrat (DHWR) vorsteht. Es müssten Anreize für die aktive Waldbewirtschaftung und Holznutzung gesetzt werden - und nicht dagegen.

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