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Aufhebung der Abschusspläne

Forstwirtschaftsrat schlägt vertraglich geregelten Schalenwild-Abschuss vor

Der Forstwirtschaftsrat beklagt eine zu hohe Wilddichte, die die Widerbewaldung behindert. Der Forst müsse ohne Schutzmaßnahmen auskommen. Notwendig seien daher vertragliche Abschussregelungen.

Lesezeit: 3 Minuten

Am Mittwoch hat der Bundestag in erster Lesung über den Gesetzentwurf zur Novelle des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) beraten. Die Jagdverbände und die FDP fordern – wie berichtet - eine Änderung des Gesetzes dahingehend, dass das Wild mehr geschützt wird und Jäger nicht zu „Erfüllungsgehilfen der Forstwirtschaft“ degradiert werden.

Der BBV und der Deutsche Forstwirtschaftsrat (DFWR) wünschen sich ebenfalls eine Korrektur, allerdings in die andere Richtung: Wald muss vor Wild gehen. So prangern die Forstleute an, dass die Wildbestände viel zu hoch seien. Die Jäger müssten sie an die örtlichen waldbaulichen Erfordernisse regulierend anpassen, um die Voraussetzung für die Entwicklung von klimastabileren Mischwäldern zu verbessern, sagte DFWR-Präsident Georg Schirmbeck.

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Er betonte die enormen Herausforderungen für die Waldbesitzer durch Dürre, Klimawandel, Stürme und den Borkenkäfer. Bundesweit seien 285.000 ha Kahlfläche wieder zu bewalden. Parallel bedürfen mehrere Millionen Hektar vorhandener Wälder eines fokussierten Waldumbaus in resiliente Mischwälder.

„Der heute leider vielfach vorhandene hohe Verbissdruck auf die nachwachsende Waldgeneration muss deutlich vermindert werden, wenn Waldumbau und Wiederbewaldung naturnah und ohne großflächige Schutzmaßnahmen gelingen soll“, so Schirmbeck.

Der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Fassung werde aus Sicht des DFWR den Ansprüchen einer zukunftsfähigen Wald-Wild-Entwicklung nicht gerecht. Es sollte beispielsweise möglich sein, dass eine gemischte Verjüngung des Waldes im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen auskommt. Der Gesetzentwurf solle daher um diese wichtige Spezifikation ergänzt werden.

Arten– und strukturreiche Mischbestände rechtfertigten die Annahme einer langfristig größeren Resilienz gegenüber künftigen biotischen und abiotischen Gefahren. Um derartige Mischbestände längerfristig entwickeln zu können, bedarf es laut dem Forstwirtschaftsrat bereits zum Zeitpunkt der Waldbegründung einer gemischten Verjüngung des Waldes. In diesem Kontext sind auch die rechtlichen Regelungen zur Anbringung von Schutzvorrichtungen unbedingt zu berücksichtigen. Die Pflichten der Waldbesitzenden zur Herstellung von Schutzvorrichtungen müssten dazu neu definiert werden.

Mit der vollständigen Aufhebung der behördlichen Abschusspläne für Rehwild könnten die Jagdbehörden deutlich entlastet werden, meint der Forstsprecher. Beispiele aus verschiedenen Bundesländern zeigten, dass der bisherige umfangreiche Verwaltungsaufwand für behördliche Abschusspläne entbehrlich ist. „Stattdessen kann der Abschuss über Regelungen erfolgen, die Verpächter und Pächter auf vertraglicher Basis treffen. Dazu bedarf es aber dringend notwendiger fachlicher Beratung und Unterstützung durch die Jagdbehörden. Diese könnten beispielsweise Jagdgenossenschaften als Verpächter durch zweckmäßige Informations- und Schulungsangebote begleiten“, erklärte Schirmbeck weiter.

Der DFWR hält außerdem regelmäßig durchgeführte flächendeckende Vegetationsgutachten für zwingend erforderlich. Nur sie lieferten objektiv verlässliche Hinweise, ob der Wildeinfluss das Nachwachsen des Waldes gefährdet oder gar in Frage stellt.

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