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Frage-Antwort: Was ist neu für Jäger im Waffenrecht?

Schalldämpfer, Nachtsichttechnik, Abfrage beim Verfassungsschutz: DJV und FWR erläutern, was neu ist. Zusammengestellt sind Antworten auf die 26 häufigsten Fragen zur Änderung des Waffenrechts.

Lesezeit: 1 Minuten

Gemeinsam mit dem Forum Waffenrecht (FWR) hat der Deutsche Jagdverband (DJV) am Freitag ein Frage-Antwort-Papier zur Novelle des Waffengesetzes veröffentlicht. Grundlage sind zahlreiche Anfragen von Jägern, die FWR und DJV in den letzten Tagen erreicht haben.

Schalldämpfer, Nachtsichtgeräte oder Waffenverbotszonen: Die Novelle bringt einige Änderungen mit sich. Insgesamt 26 häufig gestellte Fragen haben FWR und DJV zusammengetragen und beantwortet.

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Bereits jetzt sind Änderungen des Waffengesetzes in Kraft, die Jäger betreffen. Diese umfassen unter anderem den Erwerb von Schalldämpfern und Nachtsichttechnik. Jäger müssen zudem Übergangs- und Meldefristen beachten. Beispielsweise muss der bestehende Besitz von größeren Magazinen bis zum 1. September 2021 der Waffenbehörde gemeldet werden, damit das Verbot nicht gilt. Die zulässigen Magazingrenzen liegen künftig bei zehn Schuss für Langwaffen und bei 20 Schuss für Kurzwaffen.

Ausführliche Informationen zu den Änderungen im Gesetzestext gibt es hier (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz Synopse) und hier (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz Synopse der Anlagen zum WaffG).

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