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Gesellschaftsjagd trotz Corona

Bald stehen die ersten Gesellschaftsjagden trotz Corona an. Einige Landesjagdverbände stellen daher spezielle Hygienekonzepte und Checklisten bereit.

Lesezeit: 3 Minuten

„Bundesweit einheitliche Empfehlungen zum Umgang mit Gesellschaftsjagden im Rahmen der Corona-Pandemie gibt es nicht und sind nicht geplant. Veranstalten Sie eine Gesellschaftsjagd oder nehmen daran teil, müssen Sie die Corona-Schutzverordnung im jeweiligen Bundesland beachten“ so Hans-Jürgen Thies, Mitglied im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft im Bundestag. Einige Landesjagdverbände stellen spezielle Hygienekonzepte und Checklisten für Ihre Mitglieder bereit:

Bayern

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Der Landesjagdverband hat entsprechend der gültigen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ein Hygienekonzept für seine Mitglieder erstellt.

In Bayern ist es notwendig, dass man für Veranstaltungen mit mehreren Personen ein Hygienekonzept erstellt. Man muss es nicht vorher einreichen, es kann aber sein, dass die Behörden es verlangen, dann muss man es vorlegen können.

Die Höchstzahl der teilnehmenden Personen ist auf 200 beschränkt. Die Einweisung vor der Jagd hat im Freien stattzufinden und, wo immer möglich, ist ein Mindestabstand von 1,5m zwischen den Personen einzuhalten. Der Jagdleiter hat ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten, das er auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorlegen kann. Um den Teilnehmerkreis nachvollziehen zu können, muss eine Anwesenheitsliste geführt werden. Schon bei der Planung von Bewegungsjagden sind wichtige Faktoren zum Infektionsschutz wie insbesondere die Einhaltung des Mindestabstandes vorausschauend und verantwortungsvoll zu bedenken.

Baden-Württemberg

Für die Durchführung und Organisation dieser Jagden sind zwingend die Vorschriften der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 vom 23.Juni 2020 (CoronaVO) zu beachten.

Nehmen an der Bewegungsjagd bis zu 20 Personen teil, müssen über die vorstehende allgemeine Abstandsregel hinaus die in der CoronaVO geregelten besonderen Anforderungen nicht erfüllt werden. Nehmen mehr als 20 und bis zu 100 Personen teil, sind die genannten besonderen Anforderungen mit Ausnahme der Hygienekonzeptenach § 5 CoronaVO einzuhalten.

Detaillierte Infos finden Sie hier.

Brandenburg

Es gilt die Corona- Umgangsverordnung des Landes Brandenburg in der jeweils aktuellen Fassung, derzeit vom 03.September. Darin genannt sind Abstands- und Hygieneregeln, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, Personenzahlen usw. Jeder ist zur Einhaltung der VO verpflichtet, also auch der Jäger. Bei Verstößen drohen Bußgelder (Bußgeldkatalog ist Anlage der C.-UmgangsVO). Einen speziellen Leitfaden für Bewegungs- und Gesellschaftsjagden gibt es nicht.

Hessen

Es gelten die jeweils aktuell gültigen, von der Landesregierung im Rahmen der Kontakt- und Betriebseinschränkungsverordnung, rausgegebenen Verhaltensregelungen zu Zusammenkünften und Veranstaltungen. Die Auslegungshinweise können Sie hier nachlesen https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/was-ist-wieder-erlaubt-was-nicht#Zusammenk%C3%BCnfte

Für die kommende Drückjagdsaison wurden seitens der Obersten Jagdbehörde Empfehlungen rausgegeben.

Mecklenburg-Vorpommern

Hinweise und Empfehlungen des Landesjagdverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. zur Durchführung von Gesellschaftsjagden unter Corona-Bedingungen (Stand 11.09.2020) finden Sie hier:

Niedersachsen

In Niedersachsen hat das Landwirtschaftsministerium Handlungsempfehlungen für Gesellschaftsjagden unter Corona-Bedingungen erarbeitet und herausgegeben. Diese finden Sie hier.

NRW

Der Landesjagdverband hat gemeinsam mit dem NRW-Umweltministerium folgenden Leitfaden zur Planung von Gesellschaftsjagden abgestimmt und veröffentlicht.

Rheinland-Pfalz

Auch der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz stellt seinen Mitgliedern einen Ablaufplan bereit.

Saarland

Zusammen mit dem Leiter des Gesundheitsamtes Saarbrücken und in Abstimmung mit der Obersten Jagdbehörde hat der Landesjagdverband ein Hygienekonzept erarbeitet, das er seinen Mitgliedern für die Durchführung ihrer Gesellschaftsjagden empfiehlt.

Schleswig-Holstein

Informationen bzgl. Schleswig-Holstein finden Sie hier.

Thüringen

Auch der Landesjagdverband Thüringen hat für seine Mitgliedern ein Merkblatt zusammengefasst.

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