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Corona-Maßnahme

NRW erteilt Ausnahmegenehmigung für Gesellschaftsjagden

Im Herbst und Winter machen die Jäger einen Großteil ihrer Jahresstrecke. Der DJV wünscht daher eine Ausnahme der Coronaregeln mit ihrem Versammlungsverbot. NRW hat schon eine Ausnahme beschlossen.

Lesezeit: 3 Minuten

"Zu den neuen Corona-Maßnahmen gehört auch, dass ab dem 2. November zunächst bis Ende November keine Drückjagd, keine Treibjagd oder sonstige Gesellschaftsjagden stattfinden können", freuten sich am Donnerstag bereits Jagdgegner, wie die Wildtierschutz Deutschland. Nun gibt es aber wie erwartet Ausnahmen.

NRW erlaubt Jagd auf Schalenwild ohne Teilnehmerbegrenzung

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Eine Ausnahmeregelung hat die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen am 29. Oktober erteilt. Drückjagden dürfen damit weiterhin durchgeführt werden. Bewegungsjagden, die der Reduzierung des Schalenwildes dienen, sind vom Versammlungsverbot ausgenommen.

Innerhalb von namentlich dokumentierten festen Gruppen von höchstens fünf Personen darf dabei auch der Mindestabstand notfalls unterschritten werden. Eine Teilnehmerbegrenzung gibt es nicht.

Die Rückverfolgbarkeit muss sichergestellt werden. Bei Veranstaltungen mit mehr als 25 Teilnehmern gilt auch im Freien grundsätzlich eine Maskenpflicht.

Auf Nachfrage von top agrar online, ob man demnach soviele Gäste wie gewünscht einladen kann, solange man diese nur in 5er Gruppen trennt, ergänzt DJV-Sprecherin Anna Martinsohn:

"Es gibt keine Personenanzahlbegrenzung nach oben. Die Fünfer-Gruppen beziehen sich auf den Mindestabstand. Selbst wenn der Mindestabstand rechtlich nicht verpflichtend ist für Gruppengrößen von fünf Personen, sollte versucht werden, diesen dennoch einzuhalten. Die Ausnahme bezieht sich vermutlich auf die Transportwege. Wenn Sie Ihre Gäste auf dem Hof begrüßen, wäre es dennoch empfehlenswert – wenn möglich – den Mindestabstand einzuhalten."

Hinweis: In einer früheren Version war von einer Personenbegrenzung von 10 die Rede. Basis war die VO vom 29.10, am 30.10. folgte eine geänderte VO.

In der Coronaschutzverordnung heißt es dazu wörtlich:

"Der Mindestabstand von 1,5 m darf unterschritten werden

  • bei nach dieser Verordnung zulässigen Veranstaltungen zur Jagdausübung bezogen auf feste und namentlich dokumentierte Gruppen von jeweils höchstens fünf Personen innerhalb der Gesamtgruppe der Teilnehmer."

Vorgabe ist, dass die Jagdleitung alle anwesenden Personen mit deren Einverständnis mit Name, Adresse und Telefonnummer sowie Zeitraum des Aufenthalts erfasst und die schriftlichen Daten vier Wochen lang aufbewahrt. "Die einfache Rückverfolgbarkeit ist sicherzustellen bei zulässigen Versammlungen und Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sowie bei zulässigen Veranstaltungen der Jagdausübung."

DJV: „Bewegungsjagden müssen stattfinden!“

Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt diese Regelung. Damit wird klargestellt, dass Jagden auch weiterhin - wenn auch mit Einschränkungen - möglich sind. DJV-Präsident Dr. Volker Böhning ruft die anderen Bundesländer auf, dem Beispiel zu folgen.

Dies müsse in den landesrechtlichen Verordnungen klargestellt werden. Dazu gehört auch, dass erforderliche Reisen im Rahmen jeglicher Jagdausübung nicht unter eventuelle Einreise- oder Beherbergungsverbote fallen.

Die Systemrelevanz der Jägerschaft habe die Bundesregierung gegenüber dem DJV bereits im April bestätigt. Daher habe sich der DJV an das Bundeslandwirtschaftsministerium gewendet und dieses gebeten, diese Sichtweise auch in Bezug auf Bewegungsjagden gegenüber den Landesregierungen deutlich zu machen.

In November und Dezember würden die Jäger zwischen 30 und 60 % ihrer staatlich festgelegten Abschusspläne erfüllen. "Diesen Anteil können wir nicht anderweitig umsetzen. Das geht nur mit Drückjagden," sagt DJV-Präsident Dr. Volker Böhning. Werde die Strecke nicht gemacht, habe man im nächsten Jahr einen immensen Zuwachs an Wildtieren. Besonders vor dem Hintergrund der ASP-Fälle in Brandenburg, den massiven Waldschäden und dem Umbau zu klimaresilienten Wäldern sind effektive Bewegungsjagden im Herbst wichtiger denn je.

Böhning betont, dass bisher kein einziger Fall bekannt sei, bei dem sich Corona auf einer Jagd verbreitet habe. In den meisten Bundesländern gibt es bereits zusätzliche Hygienekonzepte für Gesellschaftsjagden, die vorbildlich umgesetzt werden und funktionieren.

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