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Staatsgerichtshof

Grüne klagen gegen Geheimhaltung staatlicher Wolfsabschüsse

Das Umweltministerium Niedersachsen will den Landtag nicht öffentlich über geplante Freigaben für den Abschuss von auffälligen Wölfen informieren. Gegner würden die Jäger und Wolfsberater bedrohen.

Lesezeit: 1 Minuten

In Niedersachsen sollen bisher mindestens zehn Problem-Wölfe zum Abschuss freigeben worden sein. Da in der Vergangenheit aber häufig Störer versuchten, genehmigte Abschüsse von Wölfen zu verhindern, ging die Landesregierung dazu über, die letzten Genehmigungen geheim zu halten. Auch, weil ehrenamtliche Wolfsberater bedroht wurden, wie es heißt.

Die Grünen wollen das nicht akzeptieren und verweisen auf den strengen Schutz des Wolfes. So hatten drei Abgeordnete nach Informationen des NDR im Februar im Landtag eine Anfrage zu den Abschussgenehmigungen gestellt, jedoch eine Absage aus dem Umweltministerium erhalten. Zur Begründung hieß es, dass das grundrechtlich geschützte Geheimhaltungsinteresse Dritter das Informationsinteresse der Abgeordneten überwiege. Die Grünen waren daraufhin vor das höchste Verfassungsgericht im Land gezogen.

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In einer mündlichen Verhandlung wollen die Richter am Staatsgerichtshof nun Vertreter der Landesregierung befragen. Eine Entscheidung soll es voraussichtlich erst in einigen Wochen geben.

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