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Hessen unterstützt Gründung von Holzverkaufsorganisationen

Die Änderung des Waldgesetzes in Hessen schafft die rechtlichen Voraussetzungen für die Kooperation von Kommunen und Privaten

Lesezeit: 2 Minuten

„Die Regierungsfraktionen im hessischen Landtag haben am Donnerstag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landes-Waldgesetzes eingebracht, um private und kommunale Waldbesitzer bei der Gründung von eigenständigen Holzverkaufsorganisationen zu unterstützen“, sagte Umweltministerin Priska Hinz. Mit dem Gesetz werden rechtliche Hindernisse für die Zusammenarbeit von Kommunen und Privaten beim Holzverkauf beseitigt.

HessenForst wird sich nach und nach aus der Holzvermarktung in Kommunal- und Privatwäldern, die über 100 Hektar groß sind, zurückziehen. Damit trägt das Land den Forderungen des Bundeskartellamtes Rechnung. Das Ministerium unterstützt Kommunalwald- und Privatwaldbetriebe deshalb dabei, eigene Holzverkaufsorganisationen zu gründen.

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„Wir wollen die Holzvermarktung in Hessen unter Beachtung der kartellrechtlichen Vorgaben zukunftsfähig aufstellen. HessenForst wird allen Waldbesitzern in der bewährten Form auch künftig als Partner zur Verfügung stehen, wir halten also am Einheitsforstamt fest. Denn damit können wir sicherstellen, dass die hessischen Wälder weiter von fachkundigem Personal gut betreut und bewirtschaftet werden“, ergänzte Hinz.

Neben den rechtlichen Änderungen unterstützt das Land die neuen Holzvermarktungsorganisationen beim Aufbau mit einer dreijährigen Anschubfinanzierung. Hierzu wird aktuell eine Förderrichtlinie erarbeitet. Die hessischen Gemeinden mit Waldeigentum über 100 Hektar, die aktuell ihr Holz noch unter Mitwirkung des Landesbetriebs HessenForst vermarkten, werden voraussichtlich ab dem Jahr 2021 das Holz in eigener Regie vermarkten. In Regionen mit hohen Anteilen an Körperschaftswald haben die Bemühungen zu einer selbständigen Holzvermarktung bereits begonnen. Dort kann der Holzverkauf bis zum 31. Dezember 2019 über HessenForst erfolgen.

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