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Hobbyjäger fallen nicht unter neues Verpackungsgesetz

Neues Verpackungsgesetz: Für Hobby-Jäger besteht auch künftig keine Registrierungspflicht.

Lesezeit: 2 Minuten

Entwarnung für alle Hobbyjäger, die für ihre Wildbretvermarktung Konsequenzen durch das neue Verpackungsgesetz befürchtet haben. Wie der CDU-Bundestagsabgeordnete und gleichzeitig Vizepräsident des Landesjagdverbandes Nordrhein- Westfalen, Hans-Jürgen Thies, mitteilte, fallen Hobbyjäger, die nur geringe Mengen an Wildbret in Verkehr bringen, nicht unter die Regelungen des neuen Gesetzes.

Zwar werden die Hersteller, die ihre Ware verpackt in Verkehr bringen, ab dem 1. Januar dazu verpflichtet, sich bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zu registrieren und die anfallenden Verpackungen bei einem dualen System zu lizensieren. Davon betroffen seien laut Erläuterungen der ZSVR aber nur Jäger, die die Jagd gewerblich ausübten, sagte Thies.

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Gewerbsmäßig im Sinne des Verpackungsgesetzes handle, wer seine selbständige Tätigkeit durch Gewerbeanzeige angezeigt habe, anzeigen müsste oder wer im Sinne des Einkommenssteuerrechts Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbständiger Tätigkeit oder Land- und Forstwirtschaft erziele. Auch wer Verluste aus seiner Tätigkeit steuerlich geltend mache, handle gewerbsmäßig. Das trifft nach Einschätzung von Thies auf die allermeisten Jäger nicht zu.

Für Hobby-Jäger bestehe auch künftig keine Registrierungspflicht. Der Bundestagsabgeordnete zeigte sich erleichtert über die Nachricht. Für den Großteil der Jäger wären die zusätzlichen Kosten und der bürokratische Aufwand ansonsten nämlich „schlicht unverhältnismäßig gewesen“ - besonders angesichts der geringen Mengen an Verpackungsmaterial, die durch die jährliche Wildbretvermarktung anfielen. Vor allem im Hinblick auf die drohende Afrikanische Schweinepest (ASP) wäre ein solches Gesetz für die „ohnehin schwierige Wildbretvermarktung ein völlig falsches Signal gewesen“.

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