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topplus Auf 187 Mio. € verklagt

Holzvermarktung NRW: Waldbesitzern droht Schadensersatz

800 Waldbesitzer, die an der Holzvermarktung der Forstverwaltung teilgenommen hatten, bekommen in Kürze ein Schreiben mit dem Titel Streitverkündung. Für sie und das Land könnte es teuer werden.

Lesezeit: 3 Minuten

Wegen überhöhter Holzpreise verklagen angeblich 32 Sägewerke das Land Nordrhein-Westfalen über eine zu diesem Zweck gegründete Inkassogesellschaft auf 187 Mio. € . Bis Ende 2019 hatte die Forstverwaltung mit Waldbesitzern bei der Holzvermarktung kooperiert.

Medien berichten unter Berufung auf das Forstministerium, dass sich die geforderte Summe auf den Zeitraum Mitte 2005 bis Ende 2019 plus Zinsen bezieht. Das Land weist den Vorwurf als unbegründet zurück.

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Mehr als 55 Mio. € nicht einklagbar

Sollte es jedoch vor Gericht verlieren, könnten Schadensersatzforderungen in Höhe von maximal 55 Mio. € auf die Waldbesitzer in der Mithaftung zukommen, heißt es. Denn als übliche Vorsichtsmaßnahme in einem solchen Prozess hat das Land jetzt veranlasst, dass ein Teil der Waldbesitzer, die früher an der kooperativen Holzvermarktung teilgenommen haben, im Zuge des laufenden Verfahrens förmlich über die Kartellklage informiert wird.

In der sogenannten „Streitverkündung“ erhalten rund 800 Waldbesitzende, die sich mit einem signifikanten Nettoumsatz an der damaligen Holzvermarktung beteiligt haben, in Kürze ein entsprechendes Schreiben. Zugestellt wird dies vom zuständigen Landgericht in Dortmund. Unter den Waldbesitzenden befinden sich private Waldbesitzer, Waldgenossenschaften und 67 Kommunen.

95 % der Waldbesitzer nicht betroffen

Die allermeisten Waldbesitzer, die in der Vergangenheit bei der Kooperation beteiligt waren, haben jedoch laut Landesregierung nichts zu befürchten. Denn von den insgesamt mehr als 17.000 Kunden der vergangenen Jahre hat das Land eben nur die besagten 800 umsatzstärksten Betriebe für die Streitverkündung herausgenommen.

95 % der Waldbesitzenden sind also gar nicht betroffen. Nur bei den übrigen 5 % würde sich das Land im Fall einer gerichtlichen Niederlage Geld zurückholen. Bei den meisten würde es laut Experten im Fall der Fälle dann „um einige Tausend, vielleicht einige Zehntausend Euro“ gehen.

Gorißen zeigt sich gut vorbereitet

„Diese Klage richtet sich gegen alle, die sich in NRW dafür einsetzen, unseren Wald zu bewahren und ihn zu schützen. Deshalb ist es mir wichtig, dass wir gemeinsam mit den Waldbesitzern gegen die aus unserer Sicht unbegründete Klage vorgehen. Wir als Land sind gut vorbereitet“, sagte Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen (CDU). Ihr für Forstangelegenheiten zuständiges Ministerium setze sich mit den Betroffenen in Verbindung.

In Düsseldorf ist man optimistisch, den Prozess gewinnen zu können. In Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg seien ähnliche Klagen in der ersten Instanz abgewiesen worden. Diese Urteile sind allerdings noch nicht rechtskräftig.

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Sägeindustrie: „Prozesstaktische Finte des Landes“

Die Ausgleichsgesellschaft für die Sägeindustrie Nordrhein-Westfalen GmbH stellt dagegen klar, dass sich die Kartellschadensersatzansprüche bewusst nur gegen das Land Nordrhein-Westfalen und nicht gegen andere Waldbesitzer richten würden. Es sei das Land, das die Waldbesitzer nun in das Verfahren hineinziehen will.

„Die Streitverkündung ist in Wahrheit eine Kriegserklärung des Landes an die Waldbesitzer. Das Land will die Waldbesitzer instrumentalisieren, um von seinem eigenen kartellrechtswidrigen Verhalten abzulenken und sich der eigenen Haftung zu entziehen. Das Land missbraucht die Waldbesitzer als Schutzschild“, so Jochen Winning.

Die Ausgleichsgesellschaft hält es für ausgeschlossen, dass das Land von anderen Waldbesitzern Regress verlangen könnte. Denn allein das Land habe die gebündelte Rundholzvermarktung zu verantworten. Andere Waldbesitzer hätten das Angebot des Landes lediglich wahrgenommen, und zwar im Vertrauen auf Rechtssicherheit. Nicht zuletzt aus diesem Grund habe das Bundeskartellamt nur gegen das Land und nie gegen private oder kommunale Waldbesitzer ermittelt.

Die wahren Gründe für die als „Information“ und „übliche prozessuale Vorsichtsmaßnahme“ verklausulierte Streitverkündung dürften an anderer Stelle liegen, so die Sägewerke weiter: Das Land versuche mit allen Mitteln, eine inhaltliche Auseinandersetzung zu verhindern. Nun soll der Prozess durch eine Überladung mit Prozessbeteiligten gelähmt werden.

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