Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Maisaussaat Stilllegung 2024

topplus Interview

Jäger: Auf Waffenkontrollen vorbereitet sein!

Was ist, wenn unangemeldet ein Kontrolleur vor der Tür steht und die Waffenaufbewahrung in ihrem Haus prüfen möchte. Rechtsanwalt Wiese klärt über Rechte und Pflichten auf.

Lesezeit: 3 Minuten

Wir sprachen mit Rechtsanwalt Carlo Wiese aus Hamm über die Waffenkontrolle durch Beamte:

Jäger müssen jederzeit mit unangemeldeten Kontrollen ihrer Waffen rechnen. Was sollten sie dazu wissen?

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Wiese: Grundsätzlich dürfen die zuständigen Landesbehörden, in NRW z.B. die Kreispolizeibehörde, registrierte Waffenbesitzer unangemeldet kontrollieren. Die Kontrolleure dürfen die Wohnung aber nur betreten, wenn der Waffenbesitzer anwesend ist.

Andere Haushaltsmitglieder dürfen den Kontrolleuren den Zutritt verweigern und sollten dies auch tun. Sie müssen auch keine Auskunft darüber geben, ob der Waffenbesitzer anwesend ist. Wichtig ist, dass die Familienmitglieder dies auch wissen!

Sind Sie als Waffenbesitzer zuhause, lassen Sie sich zunächst die Dienstausweise der Kontrolleure zeigen. Bei nachvollziehbaren Gründen können Sie die Kontrolle verweigern, z.B. wenn Sie Home-Office-Zeit haben, ein berufliches (Video-)Telefonat bevorsteht oder wenn Sie einen auswärtigen Termin haben, der nicht verschoben werden kann und nicht rein dem privaten Vergnügen dient.

Insbesondere angesichts Corona ist auch eine Erkrankung ein triftiger Grund. Sie können und sollten dann auf eine Verschiebung der Kontrolle bestehen. Eine nachvollziehbare Weigerung hat auch keine negative Auswirkung auf Ihre Zuverlässigkeit als Waffenbesitzer. Den Aufschub nutzen Sie am besten, um Ihre Waffen zu kontrollieren und dann von sich aus einen neuen Kontrolltermin zu vereinbaren.

Worauf sollten Jäger bei Aufbewahrung ihrer Waffen besonders achten?

Wiese: Sie sollten Ihren Waffenbestand mit den Eintragungen in der Waffenbesitzkarte abgleichen. Prüfen Sie, ob alle Waffen im Tresor sind und ob der Tresor die vorgeschriebene Sicherheitsstufe hat und Waffen und Munition vorschriftsmäßig gelagert sind.

Achten Sie darauf, dass Sie keine geladenen Waffen im Tresor lagern, auch keine unterladene Waffen.

Auf keinen Fall dürfen Waffen oder Munition frei zugänglich herum liegen. Nur Sie als Waffenbesitzer dürfen den Lagerungsort für den Schlüssel oder die Zahlenkombination des Waffenschrankes kennen, sonst niemand. Sollte aus welchem Grund auch immer, z.B. Ihr Ehepartner darüber Bescheid wissen, sollte er dies bei einer Kontrolle auf keinen Fall offenbaren.

Im Übrigen verwenden Sie am besten ein Zahlenschloss, da schon die unsachgemäße Lagerung des Schlüssels u.U. als Unzuverlässigkeit im Sinne des Waffengesetzes gilt.

Wie läuft eine Kontrolle ab?

Wiese: Die Kontrolleure dürfen nur auf direktem Weg vom Eingang zum Tresor gehen, dort den Waffenbestand mit den Eintragungen auf der Besitzkarten abgleichen sowie dort die Aufbewahrung von Waffen und Munition kontrollieren.

Sie dürfen keine Durchsuchungen vornehmen oder andere Räumlichkeiten betreten, wohl aber einen Blick „links und rechts des Weges“ werfen. Deshalb sollten Sie als Waffenbesitzer besonders die bei der Jagd verwendeten Kleidungsstücke und Taschen wegschaffen oder noch mal auf Munitionsreste kontrollieren.

Den Schlüssel sollten Sie bei der Kontrolle schon zur Hand haben. Den Aufbewahrungsort sollten Sie weder zeigen noch im Gespräch preisgeben. Gut ist, wenn ein Zeuge Sie bei der Kontrolle begleitet und anschließend ein von allen Anwesenden unterschriebenes Protokoll erstellt wird.

Welche Folgen haben Beanstandungen?

Wiese: Fehler bei der Aufbewahrung von Waffen und Munition, wie z.B. geladene bzw. unterladene Waffen, frei herum liegende Munition, Kurzwaffenmunition, für die keine entsprechende Kurzwaffe vorhanden ist, oder gar fehlende bzw. nicht oder zu spät eingetragene Waffen führen in der Regel zum Verlust der Waffenbesitzkarte und des Jagdscheins. Nachträgliche Änderungen sind meist nur noch im gerichtlichen Verfahren möglich.

Die Redaktion empfiehlt

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.