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Bundesnotbremse

Jagd trotz Ausgangssperre weiterhin möglich

Der Bundestag beschließt nächtliche Ausgangssperren - Abgeordnete bestätigen die Möglichkeit und Notwendigkeit der Jagd.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundestag hat eine bundesweite "Notbremse" zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen. Diese umfasst auch eine grundsätzliche nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr.

Die Bitte des Deutschen Jagdverbandes (DJV), eine Klarstellung betreffend die Jagd in die Gesetzesbegründung aufzunehmen, hat der Gesundheitsausschuss des Bundestages in seinem Bericht zum Gesetzentwurf aufgegriffen. Er hat deutlich gemacht, dass es keiner ausdrücklichen Ausnahme für die Jagd zum Zwecke der Tierseuchenbekämpfung im Gesetz bedürfe, weil sie bereits von der Generalausnahmeklausel erfasst sei. Dass die Jagd davon umfasst ist, bestätigten am Rande der Debatte auch weitere Abgeordnete.

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Veterinärmedizinischer Notfall liegt vor

Der DJV hatte auf die hohe Bedeutung und Notwendigkeit der Jagd hingewiesen, insbesondere für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest. Mit der Forderung nach einer entsprechende Klarstellung hat sich der Dachverband der Jäger an Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und Abgeordnete des Bundestages gewandt.

Neben einer Generalausnahme für "ähnlich gewichtige und unabweisbare Zwecke" sieht das Gesetz ausdrücklich Ausnahmen zum Schutz des Eigentums und zur Abwendung der Gefahr eines "veterinärmedizinischen Notfalls" vor. Nach Auffassung des DJV greifen in vielen Fällen auch diese Ausnahmegründe.

"Die Jagd leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest, sei es präventiv oder im Falle eines Ausbruchs wie aktuell in Brandenburg und Sachsen", sagte DJV-Präsident Dr. Volker Böhning. Es komme hinzu, dass nachts und in den Morgen- und Abendstunden nur die Einzeljagd ausgeübt werde, bei der praktisch kein Infektionsrisiko bestehe, betonte Dr. Böhning weiter.

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