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Waldschutz

Jagdbeginn in mehreren Bundesländern vorverlegt

Der Frühling startet in den letzten Jahren immer früher. Besonders der Wald leidet dabei unter massivem Verbiss durch das Wild, weshalb einige Bundesländer die Jagdzeiten vorverlegt haben.

Lesezeit: 3 Minuten

Zur Förderung der Wiederbewaldung haben mehrere Bundesländer den Jagdbeginn in diesem Jahr vorverlegt. Wie der Landesbetrieb HessenForst mitteilte, dürfen laut einem Beschluss der Landesregierung Rehböcke und Schmalrehe sowie einjährige Tiere der Arten Rot-, Dam-, Sika- und Muffelwild in diesem Frühling bereits seit dem 1. April und damit einen Monat früher als üblich bejagt werden. Das diene dem Schutz der jungen Bäume.

Das rheinland-pfälzische Umweltministerium teilte mit, dass die Obere Jagdbehörde einen Antrag des Landesbetriebs Landesforsten auf Vorverlegung des Jagdbeginns um zwei Wochen genehmigt habe. Damit dürfe einjähriges Reh-, Rot-, Dam- und Muffelwild in der staatlichen Regiejagd bereits ab dem 15. April geschossen werden. Weiterhin nicht bejagt werden dürften die erwachsenen Tiere dieser Wildarten, abgesehen von Rehböcken. Für Wildschweine gelte ohnehin eine ganzjährige Jagdzeit. Muttertiere gleich welcher Art dürften nicht bejagt werden.

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Das Ministerium wies darauf hin, dass auch private und kommunale Grundeigentümer einen entsprechenden Antrag auf die Vorverlegung des Jagdbeginns stellen könnten. Für den Wald hilfreich sei ein früherer Jagdbeginn deshalb, weil die Vegetationszeit klimawandelbedingt inzwischen früher einsetze. Der Blattaustrieb habe vielerorts bereits begonnen. Außerdem seien die Tiere bei einem noch schwachen Blattaustrieb vom Jäger besser zu sehen. Das erleichtere den Abschuss.

Vor diesem Hintergrund hätten auch andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen die Jagdsaison in diesem Jahr früher als üblich eröffnet oder zögen dies in Erwägung. In Ländern wie Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt sei sie bereits der Regelfall.

Neu entwickelter Vertragsnaturschutz

Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk stellte klar, dass „auch in Zeiten von Corona die Sorge um den Wald nicht in den Hintergrund geraten darf“. Ziel sei es, die dürrebedingten Schäden zu beseitigen und den Wald wieder aufzubauen. Dazu könnten für das Jahr 2019 jetzt noch Anträge auf Aufarbeitungshilfe gestellt werden. Und auch für das laufende Jahr sei eine Aufarbeitungshilfe geplant.

Die Verwaltungsvorschrift „Nachhaltige Waldwirtschaft“ mit der entsprechenden Regelung sei aktuell in der Ressort- und Verbändeabstimmung, berichtete Hauk. Gefördert werden sollten darüber hinaus die Entrindung von Schadholz, das Hacken von befallsgefährdetem Holz sowie die Anlage von Nass- und Trockenlagern. Auch ein neu entwickelter Vertragsnaturschutz für den Kommunal- und Privatwald werde in das Förderpaket aufgenommen.

Förderschwerpunkt der nächsten Monate werde die Wiederaufforstung sein, so der Minister. Da die Frühjahrspflanzung in der diesjährigen milden Witterung jetzt beginne, bestehe die Möglichkeit, sich die Durchführung der Maßnahmen mit einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn genehmigen zu lassen. Das verfügbare Mittelvolumen sei gegenüber dem vorangegangenen Jahr verdreifacht worden.

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