Der Bundesrat hat grünes Licht gegeben für einen erweiterten Einsatz von Nachtzielgeräten bei der Jagd. Einer entsprechenden Änderung des Waffengesetzes stimmte die Länderkammer am Freitag (13.6.) zu. Ziel sei es, die Jagd effizienter zu machen, so die Begründung des Rates.
Das sei wichtig zum Beispiel für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Außerdem sorgten Nachtzielgeräte für eine sicherere und tierschutzgerechtere Jagd.
Feste Montagen werden erlaubt
Konkret soll dem Beschluss zufolge die Nutzung fest montierter Nachtzielgeräte erlaubt werden. Bisher dürfen diese nicht verwendet werden, wohl aber Vorsatz- und Aufsatzgeräte mit bestimmter Nachtsichttechnik. Diese unterschiedliche Behandlung sei inkonsistent, erklärte der Bundesrat und verwies darauf, dass beide Gerätegruppen technisch fast gleich seien.
Allerdings sprachen sich die Ländervertreter gegen den Einsatz von Vorrichtungen aus, die das Ziel zum Beispiel mit Lasern oder Zielpunktprojektoren markieren. Diese seien jagdfachlich nicht erforderlich.
Daneben soll laut dem Bundesratsbeschluss das Verbot der Montage von Infrarot-Aufhellern, Taschenlampen oder ähnlichen Lichtquellen an Waffen aufgehoben werden. Der Gesetzentwurf wird nun in den Bundestag eingebracht.