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Umstrittene Änderung

Neue Jagdzeitenverordnung in Mecklenburg-Vorpommern in Kraft

Gegen den Widerstand der Jägerschaft hat Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Dr. Till Backhaus die Verlängerung der Jagdzeiten für Schalenwild in Kraft gesetzt.

Lesezeit: 4 Minuten

In Mecklenburg-Vorpommern gelten ab sofort neue Jagdzeiten. Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus hat die Verordnung zur Änderung der Jagdzeitenverordnung und weiterer Verordnungen im Jagdrecht am 31. März 2020 unterzeichnet. Die Verordnung ist im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 11 vom 2. April 2020 (GVOBl. M-V S. 126) veröffentlicht.

Folgende Jagdzeiten und Regelungen gelten ab sofort:

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  • Jagdzeit Rehwild (Rehbock und Schmalreh jeweils vom 16. April bis 31. Januar),



  • Rot-, Dam- und Muffelwild Altersklasse 1 (Schmaltiere und -spießer bzw. Muffeljährling und Schmalschaf – also insgesamt die einjährigen Stücke) jeweils vom 16. April bis 31. Januar,



  • Damwild Altersklasse 0 (Kälber) vom 1. September bis 31. Januar,



  • der Nandu wird in das Jagdrecht aufgenommen und bekommt eine Jagdzeit für Küken und Jährlinge ganzjährig sowie für Hähne und Hennen ab dem Alter von 2 Jahren vom 1. November bis 31. März,



  • ganzjährige Schonzeit der Saatgans (das dient dem Schutz der seltenen Waldsaatgans, die leicht mit der Saatgans zu verwechseln ist),



  • Verwendung Nachtzieltechnik/künstliche Lichtquellen zur verstärkten Bejagung des Schwarzwildes als vorbeugende Maßnahme zur Verhinderung des Virus-Eintrags der Afrikanischen Schweinpest,



  • Aufhebung des Drückjagdverbotes.

„Die neuen Regelungen sind nicht für alle Zeit in Stein gemeißelt“, erklärte Minister Backhaus dazu. Die Jagdzeitenverordnung gelte zunächst für drei Jahre bis zum 31. März 2023. Vor der erneuten Novellierung werde in jedem Fall eine Evaluierung der jetzt getroffenen jagdgesetzlichen Änderungen vorgenommen, sicherte der SPD-Politiker zu.

Ablehnung des Jagdverbandes

Der 10.000 Mitglieder zählende Landesjagdverband hatte die Regelungen im November zunächst mitgetragen, dann aber seine Zustimmung zurückgezogen. Er sieht unter anderem den Tierschutz gefährdet, mit einer waidgerechten Jagd habe das wenig zu tun. Bei Hirschen werde die Jagd auf eine Zeit vorverlegt, in der die Kälber geboren würden. Außerdem könnten schon mit der bestehenden Verordnung die Bestände reduziert werden. Die Jäger werfen Backhaus eine "Basta-Politik" und mangelnde Kompromissbereitschaft vor.

Backhaus warb diese Woche für eine Versachlichung der Debatte: „Die Diskussion um die Reduktion der Wildbestände im Land und um Ethik und Moral der Jagd ist nicht neu. Sie bekommt aber in Zeiten des Klimawandels eine ganz andere Dimension. Deshalb war es wichtig und überaus erfreulich, dass wir uns mit Jägern, Forstleuten, Waldbesitzern und Umweltschützern am 22. November 2019 am Runden Tisch „Wald und Wild“ gemeinsam auf ein abgestimmtes Positionspapier einigen konnten, um dem Anstieg der Wildbestände im Land wirksam zu begegnen. Damit ist es uns gelungen, einen umfassenden Kompromiss der verschiedenen Interessengruppen zu erzielen“, erklärte der Minister.

Er bedauere sehr, dass der Landesjagdverband seine Zustimmung anschließend widerrufen hat und es auch im Rahmen der intensiven Abstimmungen der vergangenen Monate nicht gelungen sei, ihn von der Notwendigkeit dieser Regelungen zu überzeugen.

Backhaus stellte nochmals klar, dass es ihm nicht um eine Entscheidung Wald oder Wild, sondern um eine Lösung für den Wald mit Wild gehe. „Wir wollen zu einem möglichst stabilen Gleichgewicht kommen. Unser Ziel ist es, in den Wäldern und auf den landwirtschaftlichen Nutzflächen Schäden zu vermeiden. Das hohe Gut der ethischen und moralischen Jagdgrundsätze gilt dabei unverändert fort. Das heißt, es gilt weiterhin ohne jede Einschränkung der Grundsatz des Mutterschutzes sowie krank vor gesund, schwach vor stark“, betonte Backhaus und wies damit Äußerungen des Landesjagdverbandes zurück, dass durch die neuen Regelungen die waidgerechte Jagd und den Tierschutz in Gefahr seien.

„Ich sehe die Jägerschaft hier im Land auch weiterhin als einen unverzichtbaren kompetenten und zuverlässigen Partner bei der zwingend notwendigen Anpassung unserer Wälder an die sich ändernden Bedingungen in Zeiten des Klimawandels“, bekräftigte der Minister.

Wildbestände über das waldangepasste Maß gewachsen

Er betonte, dass gerade die vielen ortsansässigen und regional verwurzelten Jäger ihrer Verantwortung gerecht werden und in ihren Revieren auf waldangepasste Wildbestände hinwirken. Leider seien aber in zahlreichen Regionen des Landes die Schalenwildbestände nach wie vor zu hoch. So beobachte das Johann Heinrich von Thünen-Institut seit vielen Jahren wissenschaftlich fundiert ein Ansteigen der Wildtierbestände und habe bereits zwölf Wildschwerpunktgebiete im Land identifiziert.

„Gerade in diesen Gebieten ist der Wildverbiss so stark, dass notwendige Verjüngungs- und Anpassungsprozesse der Wälder beeinträchtigt werden. Das muss sich dringend ändern und deshalb führt an den Änderungen der Jagdzeitenverordnung derzeit kein Weg vorbei“, erklärte der Minister seine Entscheidung.

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