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Ärger um „Gassi-Gesetz“

Neue Regeln zum Auslauf von Hunden sorgen für Unverständnis

Künftig soll es Regeln zum Auslauf für Hunde geben. Das erregt die Gemüter – und zeigt Parallelen zur Nutztierhaltung.

Lesezeit: 4 Minuten

Recht überraschend hat Bundesministerin Julia Klöckner angekündigt, eine Änderung der Tierschutzhunde-Verordnung vorzulegen.

1. Ein Ausstellungsverbot für Hunde, die Qualzuchtmerkmale aufweisen

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2. Eine Verschärfung der Anforderungen an die Hundezucht:

  • So darf in der gewerbsmäßigen Hundezucht eine Betreuungsperson künftig maximal drei Würfe gleichzeitig betreuen.



  • Zudem wird eine Mindestzeit von vier Stunden für den täglichen Umgang mit den Welpen vorgegeben. Dies gilt sowohl für die gewerbsmäßige als auch die private Zucht von Hunden.

3. Spezielle Regelungen für Herdenschutzhunde:

  • Für die besonderen Bedingungen beim Einsatz und der Ausbildung von Herdenschutzhunden vor allem wegen der Wiederansiedelung des Wolfs in Deutschland werden nunmehr spezielle Regelungen getroffen.



  • So wird u.a. klargestellt, dass das Vorhalten einer Schutzhütte beim Einsatz von Herdenschutzhunden nicht erforderlich ist, wenn ein anderer ausreichender Schutz vor widrigen Witterungseinflüssen zur Verfügung steht.

4. Um unzureichende Haltungsbedingungen zu vermeiden, werden die geltenden Anforderungen an die Hundehaltung konkretisiert.

  • So wird die Anbindehaltung (sog. "Kettenhund"“, nicht das Anleinen) von Hunden grundsätzlich verboten. Sie ist nur noch im Rahmen der Arbeitstätigkeit von Hunden unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.



  • Die bereits bestehenden Regelungen zum erforderlichen Auslauf im Freien werden im Hinblick auf Dauer und Häufigkeit konkretisiert. Einem Hund soll demnach mindestens zweimal täglich für insgesamt mindestens eine Stunde Auslauf im Freien (bspw. Spaziergang, Auslauf im Garten etc.) außerhalb eines Zwingers gewährt werden. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Hunden künftig ein ausreichendes Maß an Bewegung und Kontakt mit Umweltreizen geboten wird. Der Vollzug liegt wie im Föderalismus festgelegt bei den Bundesländern.

5. Änderung der Tierschutztransportverordnung: Die Transportdauer für Transporte von Nutztieren (innerhalb Deutschlands) wird auf viereinhalb Stunden begrenzt, wenn nicht sichergestellt ist, dass zu jedem Zeitpunkt während der Beförderung, in dem Bereich, in dem sich die Tiere während des Transportes aufhalten, eine Temperatur von nicht mehr als 30 Grad Celsius herrscht.

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K O M M E N T A R

Dazu ein Kommentar von Patrick Liste, stellv. Chefredakteur vom Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben:

Bekanntes Szenario: Das Bundeslandwirtschaftsministerium will eine Verordnung ändern, Tierhalter kritisieren die strengeren Vorgaben, Tierschützer fordern noch härtere Auflagen.

Vergangene Woche spielte sich das erneut ab – mit einem Unterschied: Diesmal sind die Politiker auf den Hund gekommen, es ging nicht um Schwein, Rind sowie Geflügel. Diese Parallele sollte Verbraucher zum Nachdenken anregen und bei ihrer zum Teil reflexartigen ­Zustimmung für striktere Kontrollen in der Landwirtschaft zügeln.

Worum geht es? Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner will die Tierschutz-Hundeverordnung verschärfen. Zum Beispiel will sie das Anbinden von Hunden an der Kette („Kettenhund“) verbieten und die Geschäfte sogenannter Massen-Vermehrer unterbinden. Das begrüßen selbst Hundeliebhaber. Für einen regelrechten Aufschrei sorgt aber Klöckners Vorstoß, dass Halter ihrem Vierbeiner künftig mindestens zweimal täglich für insgesamt eine Stunde Auslauf im Freien bieten müssen.

Ob das überhaupt jemand kontrollieren kann und will, ist fraglich. In Kommentaren sowie Leserbriefen vieler Zeitungen hagelte es trotzdem zum Teil polemische Kritik. Einige Schreiber stempeln das „Gassi-Gesetz“ als „Skandal“ ab, bieten der Ministerin an „vorbeizukommen und mit dem Hund zu gehen“ und empfehlen ihr den Verordnungsentwurf „schleunigst zu entsorgen, wie es Hundehalter beim Gassigehen gewohnt sind: ins Tütchen und ab in den Mülleimer.“

Das zeigt: Etliche Hundehalter fühlen sich unter Generalverdacht und beschuldigt, sich nicht ­anständig um ihre Tiere zu kümmern. Von den Verschärfungen fühlen sie sich gegängelt.

Das kennen Schweine-, Rinder- sowie Geflügelhalter nur zu gut. Hämische Freude oder der augenzwinkernde Hinweis, Hundehalter sollten die Zeiten des Gassigehens schriftlich dokumentieren und die Unterlagen jahrelang aufbewahren, sind jedoch fehl am Platz. Vielmehr könnte die Parallele ein Anknüpfungspunkt sein, in ­Gesprächen mit Verbrauchern für Verständnis zu werben. Nach dem Motto: „Ja, wir verstehen ­euren Unmut. Auch wir kennen praxisfremde Vorschläge, die irgendjemand am Schreibtisch erstellt hat.“ Vielleicht eröffnet das sogar die Chance, dass einige Verbraucher künftig Forderungen an Landwirte anders einordnen – weil sie es jetzt am eigenen Leib erfahren haben.

Bei allen Ähnlichkeiten gibt es noch einen Unterschied: Hunde sind Haustiere. Schwein, Rind sowie Geflügel sind dagegen Nutztiere, mit denen Landwirte Lebensmittel produzieren und den Lebensunterhalt ihrer Familien erwirtschaften. Deshalb sollten Politiker hier klug abwägen, was wirklich nötig und sinnvoll ist.

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