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Schutz für Weidetiere

Neue Regelungen zum Umgang mit dem Wolf treten in Kraft

Inzwischen reißen Wölfe tausende Nutztiere. Durch eine Gesetzesänderung ist es nun möglich, Wölfe zu erlegen, wenn für Nutztierhalter ernste wirtschaftliche Schäden drohen.

Lesezeit: 3 Minuten

Am Freitag ist die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes in Kraft getreten, die die Entnahme von problematischen Wölfen zu leichteren Bedingungen möglich macht. Denn mit der Ausbreitung des Wolfsbestandes in Deutschland haben auch die wolfsbedingten Nutztierrisse deutlich zugenommen, informiert das Bundesagrarministerium.

Die Anzahl von Nutztierschäden – diese umfassen verwundete und getötete Tiere – steigerte sich von 40 Tieren im Jahr 2006 auf rund 2050 Tiere im Jahr 2018. Darunter leiden die Weidetiere und die Weidetierhalter haben mit starken wirtschaftliche Einbußen zu kämpfen, sie sind massiv verunsichert sowie teils in ihrer Existenz bedroht – einige Schäfer mussten bereits aufgeben.

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Um Weidetierhaltung weiter zu ermöglichen, sieht die Novellierung daher vor, dass für Nutztierhalter als Grundlage für eine Abschussgenehmigung zukünftig ausreicht, dass ihnen ernste wirtschaftliche Schäden drohen. Das soll es auch Hobbyschäfern ermöglichen, Entschädigungen zu bekommen. Bisher musste der betroffene Tierhalter in seiner Existenz bedroht sein. Zudem ist nun ein Abschuss auch dann möglich, wenn unklar ist, welcher Wolf genau für Nutztierrisse verantwortlich ist. Es dürfen so lange einzelne Rudelmitglieder in der jeweiligen Gegend entnommen werden, bis es keine Angriffe auf Nutztiere mehr gibt.

Die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland sei zwar ein Erfolg des Artenschutzes, so Bundeslandlandwirtschaftsministerin Julia Klöckner. Das dürfe aber nicht zu einer Einstellung der Weidetierhaltung in einigen Regionen führen. Zudem müsse der Schutz des Menschen Priorität haben, immer öfter würden Wölfe in unmittelbarer Nähe zu Siedlungen gesichtet:

„Die Gesetzesänderung ist ein erster, wichtiger Schritt. Aufgrund der schwierigen Lage in vielen ländlichen Räumen war er dringend notwendig. Insbesondere auch für den Schutz der Weidetiere – die Nutztierrisse nehmen massiv zu. Um die Tierhalter zu unterstützen, haben wir bereits die Förderung von Schutzmaßnahmen mit Herdenschutzhunden und -zäunen verbessert. Klar ist: Wir werden die Entwicklung der Wolfspopulationen und der Angriffe auf Tiere und Herden weiterhin intensiv beobachten. Sollte sich die Lage nicht verbessern, brauchen wir in einigen Regionen ein aktives Bestandsmanagement.“

Als weitere Neuerung ist vorgesehen, dass auch nachgewiesene Wolf-Hund-Hybriden durch die zuständigen Behörden zu entnehmen sind. Das Gesetz erkennt daneben die wichtige Rolle der Jägerinnen und Jäger bei behördlich angeordneten Entnahmen an und trifft Regelungen zu deren freiwilliger Mitwirkung. Nicht zuletzt aus Sicherheitsgründen wird eine vorherige Information der Jäger über entsprechende behördliche Maßnahmen in ihrem Jagdrevier vorgeschrieben.

Um eine Gewöhnung von Wölfen an den Menschen von vornherein zu vermeiden, wird zudem das Füttern und Anlocken wildlebender Wölfe ausdrücklich verboten und als Ordnungswidrigkeit geahndet.

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