In Thüringen hat der Landtag dem neuen Landesjagdgesetz zugestimmt. Laut dem Erfurter Agrarressort dürfen die Jäger künftig unter anderem kein Bleischrot und keine Totschlagfallen mehr verwenden.
Für Jagdwaffen werden aus Gründen des Arbeitsschutzes Schalldämpfer erlaubt. Möglich ist das bei Langwaffen, die Patronen mit hoher Geschwindigkeit verschießen - nämlich Geschosse, deren Auftreff-Energie auf einer Entfernung von 100 Metern mehr als 1.000 Joule beträgt. Mit dieser Regelung sei ausgeschlossen, dass Schalldämpfer in Verbindung mit sogenannter Unterschallmunition verwendet werden dürfen, teilte das Thüringer Innenministerium auf Anfrage des MDR mit. Damit soll gewährleistet werden, dass ein abgegebener Schuss für die Umgebung hörbar bleibe, insbesondere für Spaziergänger im Wald.
Die nun geplante Neuregelung steht laut Innenministerium noch unter dem Vorbehalt einer Änderung des Waffenrechts auf Bundesebene. Bundestag und Bundesrat liegt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, wonach der Erwerb von Schalldämpfern durch Jäger künftig ohne besonderen Eignungsnachweis möglich sein soll. Als Nachweis soll ein bereits vorhandener Jagdschein des Erwerbers ausreichen. Das Thüringer Innenministerium geht nach eigenen Angaben davon aus, dass diese Neuregelung im Dezember dieses Jahres in Kraft tritt.
Außerdem neu im Landesjagdgesetz: Zum Schutz des Wildes darf der Zugang zu Nist- oder Nahrungsgebieten im Wald zeitweise eingeschränkt werden.
Landwirtschaftsministerin Birgit Keller bewertete das neue Jagdgesetz als „guten Kompromiss“, der nach fast vier Jahren Verhandlungen gefunden worden sei. Ziel der Überarbeitung sei es gewesen, das Jagdgesetz an ökologische und wildbiologische Grundsätze anzupassen.