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Ärger um Waffengesetz

Nicolaisen: „Jagdschein auch ohne Regelabfrage verlängern“

Nach Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes erteilen einige Untere Jagdbehörden keine neuen Jagdscheine mehr oder verlängern bestehende. Das kritisiert Petra Nicolaisen von der CDU deutlich.

Lesezeit: 2 Minuten

Zu den Vorwürfen von Umweltminister Jan Philipp Albrecht, der Bund habe bei den Änderungen des Jagdrechts die laufenden Verlängerungsverfahren der Jagdscheine nicht im Blick gehabt, stellt das Mitglied im Bundestags Innenausschuss, Petra Nicolaisen, fest: „Ein Jagdschein ist keine waffenrechtliche Erlaubnis!“

Die CDU-Innenpolitikerin kritisiert damit das Vorgehen einiger Unterer Jagdbehörden in Schleswig-Holstein, die Medienberichten zufolge aktuell keine Jagdscheine verlängern. Erklärt werde dies mit dem geänderten Waffenrecht. Dies hält Nicolaisen für unbegründet. „Das Waffenrecht ist nicht auf die Erteilung einer Jagderlaubnis anwendbar“, betont sie.

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Die Jagdbehörden würden sich auf die sogenannte erweiterte Regelabfrage beim jeweiligen Landesamt für Verfassungsschutz berufen. Demnach müssten die Genehmigungsbehörden im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung Informationen über die betreffende Person einholen. Dies sei aktuell aber nicht möglich.

„Die Regelabfrage bezieht sich auf Personen, die eine Waffenbesitzkarte beantragen“, unterstreicht die Abgeordnete. In diesem Fall werde die Zuverlässigkeit regelmäßig geprüft. Wer lediglich seinen Jagdschein verlängere, besitze üblicherweise eine waffenrechtliche Erlaubnis in Form einer „grünen Waffenbesitzkarte“. Dann sei ohnehin sichergestellt, dass der Jäger zuverlässig und persönlich geeignet sei. „Ein Jagdschein kann nach meiner Rechtsauffassung auch ohne Abfrage beim jeweiligen Landesamt Verfassungsschutz verlängert werden.“

Unverständlich findet Nicolaisen zudem, dass alle Bundesländer über ein Jahr lang im Bundesrat auf eine Regelabfrage gepocht haben, manche wie Schleswig-Holsteins Umweltminister Albrecht (B90/Grüne) nun aber kritisieren, die Anfragen könnten nicht zeitnah bearbeitet werden. Hier müssen die betreffenden Länder im Sinne der Jägerschaft schnellstens Sicherheit schaffen. „Unter Jägern hat diese Genehmigungspraxis für erhebliche Verunsicherung gesorgt“, stellt Nicolaisen fest.

Sie befürchtet erhebliche Auswirkungen für Jäger, die bis zum 1. April ihren Jagdschein nicht fristgerecht verlängern können. So sei die Pacht eines Reviers häufig an einen gültigen Jagdschein gebunden. Auch könnte die Behörde die Waffenbesitzkarten widerrufen. Allerdings sei es nach Recherchen des Portals „Jagderleben“ in den meisten Bundesländern problemlos möglich, Jagdscheine zu verlängern.

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