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Agrarausschuss

Niedersachsen: Anhörung zur Aufnahme des Wolfes ins Jagdgesetz

Ob der Wolf in das niedersächsische Jagdrecht aufgenommen werden soll, bleibt nach wie vor ein Streitthema. Nun fand eine Expertenanhörung im zuständigen Agrarausschuss statt.

Lesezeit: 2 Minuten

Zu den Plänen der niedersächsischen Regierungskoalition, den Wolf in das Jagdgesetz aufzunehmen, zeigte sich bereits im Vorfeld ein gemischtes Stimmungsbild. Am vergangenen Mittwoch war die Novellierung des Jagdrechts nun Thema einer Anhörung im Landwirtschaftsausschuss des Landtages. Mehrere Verbände positionierten sich zu dem Vorhaben.

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Das niedersächsische Landvolk begrüßt die Pläne der Landesregierung. "Wir erkennen dies als einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einem zukünftigen aktiven Wolfsmanagement an", sagte Landvolk-Vizepräsident Jörn Ehlers vor dem Ausschuss. Die geplanten Regelungen bildeten eine Rechtssicherheit für Jäger bei gleichzeitiger Berücksichtigung des Artenschutzgesetzes.

Weiterhin appellierte er an die zukünftige Bundesregierung, neue Wege als bisher einzuschlagen. "Wir brauchen eine ganz andere Unterstützung betroffener Tierhalter bei Prävention und nach Übergriffen - und endlich die Möglichkeit, die Bestände durch Bejagung zu regulieren", so Ehlers.

BUND hält Pläne für nicht zielführend

Der BUND kritisiert die geplante Aufnahme des Wolfes in das Jagdgesetz. Es sei auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes bereits möglich, problematische Tiere zu schießen. Eine Erweiterung des Jagdgesetzes sei somit weder notwendig noch zielführend, sagte der stellvertretende BUND-Landesvorsitzende Axel Ebeler. Mit einer Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht entstehe der falsche Eindruck, dass Wölfe vermehrt abgeschossen werden dürften.

In Niedersachsen streifen nachgewiesen aktuell 39 Rudel mit schätzungsweise 400 Wölfen durch Wald und Felder. Bundesweit sind für 2020 128 Rudel, 38 Paaren und 9 Einzeltieren dokumentiert, was einer Gesamtpopulation von etwa 1.500 Wölfen entspricht.

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