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Nach Nutztierrissen

Niedersachsen gibt drei problematische Wölfe zum Abschuss frei

Das niedersächsische Umweltministerium hat die Abschusserlaubnis für zwei Wölfe aus dem Raum Uelzen sowie einen aus Herzlake erteilt. Für die Umsetzung sind einige örtliche Jäger eingewiesen.

Lesezeit: 2 Minuten

Nach wiederholten Nutztierrissen in der Region Uelzen hat Niedersachsen gemeinsam mit dem dortigen Landkreis eine Abschussgenehmigung für je einen Wolf des Rudels Eschede sowie Ebstorf erteilt. Eine weitere Genehmigung liegt für einen Wolf aus Herzlake vor.

Hintergrund der Erlaubnis in Uelzen ist, dass beide Rudel mehrfach an Rissen von ausreichend geschützten Nutztieren beteiligt waren. Die Territorien der beiden Rudel grenzen aneinander, überschneiden sich jedoch nicht. Der aktuellste Fall ereignete sich unmittelbar nach Erteilung der Genehmigung: Am Samstag, den 4. April, sind erneut fünf Schafe einem mutmaßlichen Wolfsangriff zum Opfer gefallen. Um Wölfe vom potentiellen Entnahmeort nicht durch Aktivitäten und fremde Gerüche zu verscheuchen, wurden für eine begrenzte Zeit zunächst Kadaver am Rissort liegen gelassen.

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Konkret konnten für das Rudel Ebstorf der Rüde GW1027m und für das Rudel Eschede die Fähe GW242f nachgewiesen werden. Daraufhin haben sich Land und Landkreis verständigt, dass der Landkreis als zuständige Behörde vom Land angewiesen wird, die Ausnahmegenehmigung zu erteilen, da überwiegend ein Landkreis betroffen ist.

Die Genehmigung gilt bis zum 30. Juni 2020, wobei im Fall der Fähe aus dem Escheder Rudel der Vollzug vom 15. April 2020 bis 15. Mai 2020 aus Tierschutzgründen ausgesetzt wird, damit die Versorgung eventuell in diesem Frühjahr geborener Welpen sichergestellt ist. Für den Rüden des Ebstorfer Rudels gilt diese Pause nicht.

Derzeit existiert in Niedersachsen eine weitere gültige Ausnahmegenehmigung für einen Wolf. Sie bezieht sich auf die Fähe GW965f im Territorium Herzlake (Bereich Löningen) und gilt zunächst bis zum 15. April 2020. Auch hier sind für die Abschussgenehmigung mehrfache Nutztierrisse bei Überwindung ausreichenden Herdenschutzes ursächlich. Ob diese Genehmigung erneuert wird, wird rechtzeitig neu bewertet. In beiden Fällen unterstützen Jagdausübungsberechtigte die Durchführung der Maßnahme.

In Niedersachsen gibt es derzeit 26 bestätigte Wolfsrudel, fünf Wolfspaare und einen residenten Einzelwolf. Insgesamt dürften sich in Niedersachsen deutlich über 200 Wölfe aufhalten. Ihre Zahl steigt jährlich um circa 30 Prozent. Diese Entwicklung der Wolfszahlen lässt es zu, dass besonders problematische Individuen der Natur entnommen werden, ohne dass die Entwicklung hin zum günstigen Erhaltungszustand in Deutschland beeinträchtigt wird.

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