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Niedersachsen hilft Kommunen bei Wiederaufforstung

Allen Waldbesitzern stehen in Niedersachsen dieses Jahr rund 29 Mio. Euro zur Verfügung für Waldumbau, Erstaufforstung, Wegebau und Holzlagerplätze an Landesmitteln zur Verfügung.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Extremwetterereignisse der vergangenen Jahre haben zum Teil verheerende Folgen - nicht nur im Landes- und Privatwald, sondern auch im Kommunalwald. Deshalb unterstützt das Land Niedersachsen die Kommunen bei der Aufforstung mit zielgerichteten Fördermöglichkeiten. Das machte Niedersachsens Forstministerin Barbara Otte-Kinast am Freitag in einem Gespräch mit Vertretern des Niedersächsischen Städtetages und des niedersächsischen Kommunalwaldes in ihrem Haus deutlich.

„Stürme, Hitze und Dürre haben landesweit massive Waldschäden hinterlassen. Unsere Forstbetriebe stehen vor immensen Herausforderungen", so Ministerin Barbara Otte-Kinast. Sie forderte die Vertreter auf, ihrem Haus die Schäden zu melden, Informationsangebote zu nutzen und die Förderungen in Anspruch zu nehmen. „Die Folgen der Extremwetterereignisse im Wald bewältigen wir nur, wenn wir alle an einem Strang ziehen. Die Kommunen sind hier ein wichtiger Partner des Landes. Gemeinsam wollen wir erreichen, dass die beschädigten Flächen in Niedersachsen aufgeforstet und die Wälder zu robusten, klimastabilen Mischwäldern weiterentwickelt werden."

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Die forstliche Förderung erfolgt vor allem über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK). Sie ist im Vergleich zu den Vorjahren finanziell besser ausgestattet und vom Umfang der Maßnahmen insbesondere durch die neue Richtlinie für Extremwetterfolgen breiter aufgestellt.

Besitzartenübergreifend stehen für die forstliche Förderung in Niedersachsen im Jahr 2020 rund 29 Mio. Euro zur Verfügung, in den drei Folgejahren sind es rund 35 Mio. Euro. So fördert die Waldbau-Richtlinie Waldumbau, Erstaufforstung, Wegebau und Holzlagerplätze. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent der Kosten. Außerdem bietet das Land seit 2019 eine „Extremwetterfolgen-Richtlinie" an, die neben dem Waldschutz, der Wiederaufforstung und Holzlagerplätzen auch die zugehörige forstfachliche Leitung und Koordination von Fördervorhaben durch den betreuenden Förster oder Dienstleister beinhaltet. Der Fördersatz beträgt hier bis zu 90 Prozent der Kosten.

In diesem Jahr steht mit insgesamt 29 Mio. Euro im Vergleich zu den Vorjahren fast das dreifache Fördervolumen zur Verfügung. Bereits jetzt sind im Bereich des Waldschutzes 14 Mio. Euro durch die Waldbesitzenden beantragt worden.

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