Wenn es zu einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Nordrhein-Westfalen kommen sollte, will die Landesregierung mit einer Jagdverordnung reagieren. Ein aktuell in den Landtag und Umweltausschuss eingegebener Beschluss sieht vor, die Schwarzwildjagd in so einem Fall zu erleichtern, berichtet das Westfalen Blatt.
So soll der Wildschweinbestand in einem Infektionsgebiet schnell reduziert werden. Dabei dürften die Jäger dann ausnahmsweise auch mit Schrot sowie der heute verbotenen Bleimunition auf die Schweine schießen. Zudem würden Saufänge erlaubt, die mehrere Tiere oder Rotten lebend fangen. Bedingung wäre aber, dass Wildkameras mit SIM-Karte den Fang melden oder Jäger regelmäßig die Falle kontrollieren. Im Fall eines ASP-Ausbruchs soll ein festgelegter Personenkreis auch Nachzielgeräte und künstliche Lichtquellen zur nächtlichen Jagd nutzen dürfen.
Die Regel, dass Wild im Umkreis von 300 Meter um Fütterungen nicht gejagt wird, soll aufgehoben werden, so das Westfalen Blatt weiter. Auch die ansonsten bejagungsfreien Bereiche in der Nähe von Wildquerungshilfen (z.B. Brücken) sollen nicht mehr tabu sein. Bachen, deren Frischlinge noch Streifen tragen, dürften im ASP-Fall ebenfalls erlegt werden.
Die Jäger sollen laut der Zeitung mit den Vorschlägen allerdings nicht glücklich sein, da es mit dem Tierschutzrecht einige Probleme gibt. Man solle nicht vergessen, dass nicht die Schweine mit die ASP-Ausbreitung verantwortlich sind, sondern der Mensch, sagte ein Jäger.
Funde umgehend melden!
Das Düsseldorfer Landwirtschaftsministerium teilte zuvor im Dezember mit, dass man Funde von toten Wildschweinen unmittelbar unter der Telefonnummer 0201/714488 oder per Mail an nbz@lanuv.nrw.de der Bereitschaftszentrale des Landesumweltamtes melden müsse. Die Zentrale kümmere sich in Abstimmung mit den Kommunen um die schnelle Sicherung und Untersuchung des aufgefundenen Wildschweins.
Zur Unterstützung der Jagd auf Schwarzwild werde das Land zur ASP-Prophylaxe auch im Jahr 2020 die bei den zuständigen Kreisen und kreisfreien Städten anfallenden Verwaltungsgebühren für die Trichinenuntersuchung bei in Nordrhein-Westfalen erlegtem Schwarzwild übernehmen, sofern es nicht in Wildzerlegungsbetrieben auf Trichinen untersucht wird.
Insgesamt wurden in den zurückliegenden Monaten in Nordrhein-Westfalen und koordiniert in der gesamten Bundesrepublik eine Vielzahl von Vorsorgemaßnahmen ergriffen, um einem drohenden Ausbruch der Tierseuche zu begegnen. Unter anderem wurden Krisenübungen durchgeführt, um im Falle eines Ausbruchs der ASP im Wildschweinbestand vorbereitet zu sein.
Nordrhein-Westfalen setzt für den Fall eines Ausbruchs auf die speziell zur ASP-Bekämpfung gegründete Wildtierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft mbH (WSVG). Sie kann von den zuständigen Kreisordnungsbehörden als externer Dienstleister für die effektive Bekämpfung der ASP bei Wildschweinen in der sogenannten Kernzone im Bedarfsfall zur Durchführung erforderlicher Maßnahmen hinzugezogen werden. Unter anderem sorgt sie durch regelmäßige Übungen und Schulungen dafür, dass das im Ernstfall einzusetzende Fachpersonal umfassend auf einen Einsatz zur ASP Bekämpfung vorbereitet ist.