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NRW-Jagdverband fordert Freigabe von Nachtsichtaufsätzen zur Schwarzwildbejagung

Acht Bundesländer haben inzwischen die jagdliche Verwendung von Nachtsichtaufsatz- und -vorsatzgeräten zur Schwarzwild-Bejagung erlaubt. Auch Jäger in NRW wollen dies.

Lesezeit: 2 Minuten

Präsidium und Landesvorstand des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen haben sich am 19. August für eine Weiterentwicklung der LJV-Position zum Einsatz von Nachtzieltechnik (Dual-Use Geräte in Verbindung mit der Tageszieloptik) bei der Bejagung von Schwarzwild ausgesprochen. Hintergrund ist die im Februar 2020 in Kraft getretene Novellierung des Waffengesetzes, die den Umgang mit Nachtsichtvor- und -aufsätzen durch Jäger nun waffenrechtlich erlaubt hat.

Acht Bundesländer gestatten inzwischen die jagdliche Verwendung solcher Geräte zur Schwarzwild-Bejagung. Auch in Nordrhein-Westfalen hält der Landesjagdverband eine einheitliche Regelung für notwendig und wird sich beim NRW-Umweltministerium für eine jagdrechtliche Erlaubnis der waffenrechtlich bereits zulässigen Geräte zum ausschließlichen Zweck der Schwarzwildbejagung einsetzen.

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Maßstab für die Anwendung müssen nach Ansicht des Landesjagdverbandes nicht nur die Möglichkeiten zur Intensivierung der Schwarzwildjagd, sondern auch die Grundsätze der Waidgerechtigkeit und des Tierschutzes sein.

Der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen wird Fortbildungsseminare für den Einsatz und die Anwendung der Nachtzieltechnik anbieten, sobald sie in NRW auf Schwarzwild erlaubt ist.

Zudem unterstützt der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen die Stellungnahme des Deutschen Jagdverbandes zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes in vollem Umfang.

Positionspapier des DJV

Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt unterdessen, dass der Einsatz von Nachtzieltechnik im Bereich des Schalenwildes auf Schwarzwild beschränkt bleiben soll. Er plädiert aber dafür, dass sie künftig auch für die Bejagung invasiver Arten erlaubt sein sollte. Bei der letzten Änderung des Waffengesetzes wurden zwar die waffenrechtlichen Grundlagen für den Einsatz von Nachtzieltechnik bei der Jagd geschaffen, etablierte und günstige Dual-use-Geräte mit Infrarot-Aufheller blieben dabei allerdings außen vor. Der DJV plädiert dafür, dies mit der jetzigen Änderung zu korrigieren.

Die ausführliche DJV-Stellungnahme zu den geplanten Änderungen des Bundesjagdgesetzes gibt es hier.

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