Wochenblatt: Von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) sind drei Kreise betroffen. Wie viele Jagdreviere befinden sich in der ausgewiesenen „Infizierten Zone“ und welche Folgen hat die Ausweisung für die Revierinhaber?
Kaiser: Es sind insgesamt 251 Jagdreviere von der infizierten Zone betroffen (Kreis Olpe: 114; Hochsauerlandkreis: 73; Kreis Siegen-Wittgenstein: 64). Einige dieser Jagdreviere liegen nur zum Teil in der „Infizierten Zone“, da sie nicht vollständig in die Zone aufgenommen wurden. Der Hauptzweck ist es, Ruhe in die Reviere zu bekommen, um möglicherweise infizierte, aber noch nicht verendete Wildschweine nicht in die weitere Umgebung zu vertreiben. Daher ist für die gesamte Zone grundsätzlich eine Jagdruhe verfügt worden.
Laut Allgemeinverfügung der Kreise Olpe, Hochsauerlandkreis und Siegen-Wittgenstein bleibt die Einzeljagd auf wiederkäuendes Schalenwild sowie eventuelle Nachsuchen auf verletztes oder krankes Wild aber weiterhin erlaubt. Wie passt das seuchenhygienisch zur Jagdruhe, die jegliche Beunruhigung der Wildschweinpopulation in der „Infizierten Zone“ vermeiden und eine Ausbreitung der Seuche unterbinden soll?
Kaiser: Verletztes und krankes Wild muss allein schon aus Gründen des Tierschutzes weiter erlöst werden können. Darüber hinaus gilt es, den Bemühungen der Wiederbewaldung gerecht zu werden. Daher ist es weiterhin möglich, einzelne Flächen mit Naturverjüngung oder Pflanzungen vor hohem Verbissdruck zu schützen.
Damit dies nicht zum Zielkonflikt wird, wurde bewusst die Jagdmethode des Einzelansitzes gewählt. Auch hier gilt, aufmerksam zu sein, krankes und verendetes Schwarzwild zu melden und möglichst die Einstände des Schwarzwildes nicht aufzusuchen.
Es ist die Rede davon, dass ein Schutzzaun gebaut werden soll. Wann und wo wird dieser gebaut, welche Fläche wird er umfassen und wie muss man sich den Zaun vorstellen?
Kaiser: Wann und wo ein Zaun gebaut wird, kann noch nicht beschrieben werden. Ein möglicher Zaun ist lediglich eine von vielen Maßnahmen, die nur im Zusammenspiel zum Erfolg führen. Er spielt also nicht die wichtigste Rolle.
Aktuell findet nach wie vor eine orientierende und diskrete Suche nach verendetem und krankem Schwarzwild statt, damit ein genaues Bild der Seuchenlage entsteht. Eine überstürzte Entscheidung zum Bau eines Zaunes hätte zur Folge, dass das eigentliche Seuchengeschehen sich mit hoher Wahrscheinlichkeit auch außerhalb dieses Gebietes befinden würde. Das würde jeglichen Zweck eines Zaunes konterkarieren.
Der Zweck einer solchen Maßnahme ist es, den Wildschweinen Leitstrukturen zu geben, um im Zentrum des Geschehens zu bleiben. Dabei sind Höhe, Material und Beschaffenheit von geringerer Bedeutung als der zuvor beschriebene Verlauf um das Seuchengeschehen. Darüber hinaus muss in Bezug auf die Beschaffenheit des Zauns eine Anpassung an Topografie und Vegetation erfolgen.
Innerhalb des Zauns sollen Wildschweine „störungsarm und gezielt“ bejagt werden, wie Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen kürzlich im Rahmen des Bundesjägertages in Bonn erklärte. Wer wird dort die Jagd ausüben? Die Revierinhaber vor Ort oder (auch) beauftragte Berufsjäger?
Kaiser: Die potenzielle Entnahme von Wildschweinen im Seuchengeschehen ist im Gegensatz zur Jagd eine tierseuchenrechtliche Maßnahme, die unter Tierschutzaspekten in enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Jagdausübungsberechtigten geplant und durchgeführt würde.
Wie muss man sich diese Jagd vorstellen? Als Einzelansitze? Über welchen Zeitraum soll dort gejagt werden?
Kaiser: Da auch hier die Tiere nicht unnötig beunruhigt werden sollen, soll die Entnahme von Wildschweinen mit Einzelmaßnahmen auch unter Zuhilfenahme von technischen Hilfsmitteln (zum Beispiel Nachtsichttechnik) erfolgen. Die Dauer der Maßnahme wird vom Verlauf des Seuchengeschehens bestimmt.
Was passiert mit den erlegten Wildschweinen? Werden diese beprobt und bei negativem Ergebnis verwertet oder werden sie direkt der Entsorgung zugeführt?
Kaiser: Da diese Tiere nicht jagdrechtlich erlegt werden, verbietet die EU-Gesetzgebung eine fleischhygienerechtliche Verwertung (bezogen auf das oben beschriebene Gebiet).