Die Deutsche Wildtier Stiftung hat eine Petition für das Rotwild gestartet. Hintergrund ist die politisch motivierte Einschränkung des Lebensraumes für die Tiere. Die Bundesländer würden festlegen, wo Rotwild leben darf. Besonders Baden-Württemberg und Bayern würden durch ihre Rotwildbezirke zu enge Grenzen setzen, meinen die Kritiker. Bei Grenzüberschreitung müssten die Tiere erlegt werden.
"Das Schlusslicht in Deutschland ist Baden-Württemberg", kritisiert Hilmar Freiherr von Münchhausen, Geschäftsführer der Deutschen Wildtier Stiftung. "Dort darf der Hirsch nur auf 4 % der Landesfläche in fünf gesetzlich festgelegten Rotwildbezirken existieren." Deshalb laute seine Forderung: „Freiheit für den Rothirsch!“
Die politisch Verantwortlichen in Baden-Württemberg würden zurzeit noch wenig einsichtig erscheinen, sagt er weiter. Das zuständige Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz wolle an den Rotwildbezirken festhalten, weil Waldbesitzer und Landwirte befürchten, dass die Rothirsche junge Bäume und Kulturpflanzen fressen.
Rechtliche Grundlage für die Rotwildbezirke ist eine Verordnung von 1958. Die darauf aufbauende Rotwildrichtlinie läuft 2020 aus. "Diese Richtlinie darf nicht verlängert werden", fordert Münchhausen. "96 % von Baden-Württemberg zur No-go-Area für den Rothirsch zu erklären, ist ein Kniefall vor den Interessen der Forstwirtschaft. Doch Wälder sind nicht nur Holzlieferanten, sondern auch Lebensräume für Wildtiere."
Andere Bundesländer wie Mecklenburg-Vorpommern oder Niedersachsen machen eslaut Münchhausen vor: Dort ist eine erfolgreiche Land- und Forstwirtschaft mit dem Vorkommen von Rotwild vereinbar.