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Problemwolf in Oberbayern darf vorerst nicht entnommen werden

Nachdem das Bayerische Verwaltungsgericht den Eilanträgen von Umweltschützern stattgegeben hat, darf der auffällig gewordenen Wolf vorerst nicht erschossen werden.

Lesezeit: 5 Minuten

Das Bayerische Verwaltungsgericht in München hat die Jagd auf den sogenannten Problemwolf GW2425m im Chiemgau vorerst gestoppt. Die Kammer gab am vergangenen Freitag (21.1.) den Eilanträgen des BUND Naturschutzes in Bayern (BN) sowie der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe statt, die sich gegen die Allgemeinverfügung zum Abschuss des Tieres gewandt hatten. Damit darf bis zu einer Entscheidung des Gerichts in der Hauptsache von der Abschussgenehmigung kein Gebrauch gemacht werden.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass eine sofortige Entnahme von GW 2425m nur dann zulässig sei, wenn die Gesundheit von Menschen oder die öffentliche Sicherheit gefährdet seien. Beides sei derzeit nicht der Fall. Die aktuell feststellbare Gefährdungslage gebiete in erster Linie weitere Aufklärungsmaßnahmen und gegebenenfalls Besenderungs- und Vergrämungsmaßnahmen, rechtfertige aber nicht die sofortige Entnahme des Wolfes. Auf die Abwendung erheblicher Schäden in der Tierhaltung als Grund für eine Entnahme ging das Gericht nicht konkret ein. Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden.

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Der Bayerische Bauernverband (BBV) zeigte sich enttäuscht. Es werde deutlich, wie wenig handlungsfähig die Verwaltung sei. Jede Expertenentscheidung könne durch andere Gruppen infrage gestellt werden. Im Vorfeld des Gerichtsentscheids hatte der BBV die Klageabsicht der Naturschützer kritisiert. Wer gegen den Bescheid klage, entziehe sich der Verantwortung für Nutztiere. Ein Wolf, der in Ställe „spaziert und sich greift, was er will“, verursache unsägliches Tierleid und gefährde auch die Weidetierhaltung und nicht zuletzt die Menschen.

Der BN begrüßte erwartungsgemäß die Gerichtsentscheidung. Die von ihm vorgebrachten Argumente seien vom Gericht bestätigt worden. Zugleich appellierte der BN an die Landesregierung, die Förderung des Herdenschutzes auszubauen. Die von GW 2425m angegriffenen Nutztiere seien nicht ausreichend geschützt gewesen seien. Dieser Vorwurf kam auch vom Deutschen Tierschutzbund.

Grüne für regionales Wolfsmanagement

Die Freien Wähler im bayerischen Landtag hatten die Klageankündigung des BN kritisiert und dabei eine „Realitätsferne der Naturschutzverbände“ bedauert. Umweltschutz sei so viel mehr, als ein Individuum mit aller Gewalt und ohne Rücksicht auf Verluste schützen zu wollen. Priorität müssten die Sicherheit der Bevölkerung und der Erhalt der bäuerlichen Landwirtschaft haben.

Die Grünen-Landtagsfraktion forderte zum Thema Wolf „pragmatische Lösungen, die den Menschen dort, wo der Wolf Schäden verursacht, helfen“. Ein regionales Wolfsmanagement sei zu befürworten. Außerdem müsse die heimische Weidetierhaltung stärker unterstützt werden.

Auch der Bayerische Jagdverband positionierte sich in der vorigen Woche zur Entnahme des Problemwolfs. Er empfahl seinen Mitgliedern via Facebook, sich „nicht auf die Liste von potentiellen Wolfskillern setzten zu lassen“. Bayerns Jäger seien „keine schießwütigen Wildhasser“. Außerdem könnten diejenigen, deren Name in der Liste stehe, Anfeindungen ausgesetzt sein.

Der Wolf GW 2425m hat im Chiemgau in den vergangenen Wochen immer wieder Nutztiere auch in hofnahen Stallgebäuden gerissen und ist in Ortschaften gesichtet worden. Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber hatte die Anordnung einer Entnahme begrüßt. Man müsse ein übergriffiges Raubtier „auch mal entnehmen“.

Nordrhein-Westfalen erweitert Herdenschutz

Unterdessen wies in Nordrhein-Westfalen das Landwirtschaftsministerium auf die Erweiterung der Herdenschutzförderung ab dem 1. Januar hin. Nach Wolfsübergriffen auf unzureichend geschützte Ponys im niederrheinischen „Wolfsgebiet Schermbeck“ würden nunmehr auch Schutzmaßnahmen für Kleinpferde, Fohlen und Jungpferde finanziell gefördert.

Zudem habe die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen jetzt die Prüfung und Förderung von Herdenschutzmaßnahmen vollständig übernommen. Bisher seien jeweils die Bezirksregierungen mit eingebunden gewesen. Zur Vereinfachung der Förderung gebe es außerdem neue Service-Angebote der Kammer, berichtete das Ministerium. So würden unter dem Titel „Präventionsmaßnahmen zum Herdenschutz in NRW“ auf www.landwirtschaftskammer.de alle relevanten Ansprechpartner, Antragsformulare, die Förderkulisse sowie ein Merkblatt zum Schutz von Pferdehaltungen vor Wolfsübergriffen zur Verfügung gestellt.


+++ UPDATE 13:45 +++

Kaniber: Bundesregierung muss Schutzstatusänderung und Monitoring vorantreiben

Zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts München, dass von der Genehmigung zur Entnahme des in Oberbayern auffällig gewordenen Wolfes vorerst kein Gebrauch gemacht werden darf, erkläre Bayern Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber : „Wir nehmen die Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis. Allerdings bedauere ich sehr, dass das Gericht der Einschätzung der Expertenkommission zur Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nicht gefolgt ist. Eine Gefährdung darf nicht erst dann gesehen werden, wenn wirklich etwas passiert ist. Politik muss die Sorgen und Ängste der betroffenen Menschen ernst nehmen und bei Gefahr auch präventiv handeln.“

Kaniber zufolge lägen allerdings jene völlig falsch, die mit dem Vorschlag der Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht eine Lösung vorgaukeln. Das sei unseriös, weil mit dem Jagdrecht nicht der europäische Schutzstatus aufgehoben werden könne. Nichts wäre gewonnen. Es zeige sich vielmehr, dass die Bundesumweltministerin jetzt noch dringender die Frage des Schutzstatus und des staatenübergreifenden Monitorings angehen muss. Als Ministerin, die sich für Weidehaltung stark mache, findet es Kaniber laut einer Mitteilung des Ministeriums unabhängig vom Urteil sehr betrüblich, dass Weidetieren, ihrem Wohlergehen und dem Leid der Bauern in der allgemeinen Debatte so wenig Wert beigemessen werde.

Regierung von Oberbayern prüft Rechtsmittel

Die Süddeutsche Zeitung meldet indes unter Berufung auf Informationen der Deutschen Presse-Agentur, dass die Regierung von Oberbayern nach dem gerichtlichen Stopp der Abschussgenehmigung für den Wolf im Chiemgauer Raum Rechtsmittel prüft. Einem Sprecher der Behörde zufolge, halte man die Entnahme – also den Abschuss – des Wolfes immer noch für erforderlich. Deshalb werde man die Entscheidungsgründe des Verwaltungsgerichts München als Vorinstanz eingehend prüfen und zeitnah entscheiden, ob Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werde.

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