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DNA-Test bestätigt

Rodewalder Wolfs-Rudel hat erneut Pferde gerissen

Fachleute hatten es befürchtet: Der auffällige Wolf aus dem Rodewalder Rudel jagd wieder auf Pferde und gibt sein Wissen weiter. Wolfschützer hatten die Entnahme des Tieres lange blockiert.

Lesezeit: 3 Minuten

Anfang vergangener Woche wurden im Landkreis Nienburg zwei Hannoveraner Pferde gerissen, die mit acht weiteren Tieren auf einer Weide standen. Von diesen wurde ein weiteres Pferd verletzt, sodass noch unklar ist, ob es eingeschläfert werden muss.

Nach Auswertung einer DNA-Analyse steht jetzt fest: Das Rodewalder Rudel hat seine Jagd auf große Huftiere wieder aufgenommen. In allen Speichelproben waren je mindestens zwei Individuen des Rudels nachweisbar, teilt das niedersächsische Landwirtschaftsministerium mit.

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Ein direkter Nachweis einzelner Individuen, wie zum Beispiel des Rodewalder Rüden (GW717m), war dagegen nicht möglich. Für GW717m galt bis Ende März dieses Jahres eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme, nachdem diesem eine Vielzahl von Weidetieren (auch Rinder) zum Opfer gefallen war. Die Genehmigung lief aus, nachdem es in den vergangenen Monaten nicht mehr zu gemeldeten Rissen auf ausreichend geschützte Weidetiere durch GW717m kam.

„Dennoch ist nun eingetreten, was wir immer befürchtet haben: Der Rodewalder Rüde hat sein problematisches Jagdverhalten nicht eingestellt, sondern übt offenkundig seine Techniken zur Tötung großer Huftiere mit seinen Nachkommen weiter ein", so Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies.

„Nicht zuletzt durch die vielfältigen Behinderungen der Entnahme durch falsch verstandene Wolfsfreunde im letzten Jahr konnte der Problemwolf nicht getötet werden", so der Minister. Lage, Rissbild und daraus abgeleitet die angewandte Jagdtechnik beim letzten Vorfall sind mit den bisherigen Rissaktivitäten von GW717m identisch. Da es sich bei dem Rodewalder Rudel um eine genetisch ähnliche Fortpflanzungsgemeinschaft handelt, konnten keine spezifischen Individuen nachgewiesen werden. Es ist lediglich klar, dass in allen Proben zumindest ein Tier auch männlich war. Die Frage, ob zudem noch weibliche DNA vorhanden ist, lässt sich nicht sicher beantworten.

„Wir werden jetzt schnellstmöglich prüfen, ob und wie viele Ausnahmegenehmigungen zu erteilen sind", so Minister Lies, „um Tiere aus dem Rudel zu töten. Klar ist: Die Wölfe wissen nicht, welche Beutetiere erlaubt sind. Aber wir würden der Akzeptanz für den Wolf keinen Gefallen tun, wenn wir dulden, dass Wölfe solches Jagdverhalten weitervererben."

Vor Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes musste eine Ausnahmegenehmigung zur Entnahme auf einen individualisierten Wolf beschränkt werden, jetzt können auch mehrere Tiere eines Rudels getötet werden - nacheinander und bis zum Ausbleiben von Schäden für die Weidetierhaltung.

Gericht: Abschussgenehmigung teilweise rechtswidrig

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat unterdessen eine Abschussgenehmigung für Wölfe des Landkreises Uelzen in Teilen für rechtswidrig erklärt, meldet der NDR. Der Landkreis hatte am 4. April neben einer befristeten Genehmigung für den Abschuss zweier Wölfe die sogenannte letale Entnahme weiterer Tiere unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Dies sei nicht rechtens, da die Tötung von Wölfen ohne Identifizierung nur in einem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit Rissereignissen erlaubt sei, begründete das OVG den Beschluss. Der zeitliche Zusammenhang sei in diesem bestimmten Beschluss nicht ausgeführt worden.

Die Abschussgenehmigung der beiden benannten Wölfe hingegen sei rechtmäßig. Einem Wolfsrüden aus dem Rudel Ebstorf und einer Wölfin aus einem Escheder Rudel waren mehrere Risse nachgewiesen worden. Es sei zu erwarten, dass die beiden Tiere "weiterhin in mit zumutbaren Herdenschutzmaßnahmen gesicherte Schafsherden eindringen und diese Jagdtechniken möglicherweise auch an andere Wölfe weitergeben", zitiert der NDR die Mitteilung des Gerichts.

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