„Nachdrücklich“ hat die Europäische Kommission Rumänien erneut aufgefordert, den „illegalen“ Holzeinschlag im Land, vorwiegend in den Karpaten, zu unterbinden. Wie die Brüsseler Behörde mit einer an die Regierung in Bukarest gerichteten Stellungnahme klarstellte, droht dem Balkanland eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), sollte die Regierung in Bukarest nicht binnen eines Monats auf die vorgebrachten Argumente reagieren.
Die Kommission ermahnt Rumänien in dem im Februar dieses Jahres eröffneten Verfahren, die EU-Holzverordnung ordnungsgemäß umzusetzen und so Betriebe daran zu hindern, Erzeugnisse aus unrechtmäßig geschlagenem Holz herzustellen und in der EU in Verkehr zu bringen.
Konkret beklagt die EU-Behörde, dass die nationalen Behörden Rumäniens gegenwärtig nicht in der Lage seien, die Marktteilnehmer wirksam zu kontrollieren und, sofern nötig, angemessene Sanktionen zu verhängen. Aufgrund von Unstimmigkeiten in den nationalen Rechtsvorschriften seien die entsprechenden Organe schlicht „nicht in der Lage“, große Mengen an geschlagenem Holz zu kontrollieren.
Darüber hinaus habe man festgestellt, dass die rumänischen Behörden selbst Wälder bewirtschafteten oder Holzeinschlag genehmigten, ohne jedoch zuvor die Auswirkungen auf geschützte Lebensräume gemäß der Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie sowie der Richtlinie über die strategische Umweltprüfung zu prüfen. Zudem gebe es Mängel beim Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen in den Waldbewirtschaftungsplänen.
Schließlich wird beklagt, dass durch den Verstoß gegen die FFH- und die Vogelschutzrichtlinie geschützte Waldlebensräume in Natura-2000-Gebieten verlorengegangen seien.