Die Landesregierung hatte sich im Juli auf die Verordnung über den Umgang mit klar definierten Problemwölfen geeinigt. Grund dafür war das lange dauernde Bescheidverfahren, das sich als ungeeignetes Instrument herausgestellt hat. Die Entnahme von Problemwölfen darf nach wie vor nur unter strengen Rahmenbedingungen stattfinden.
Die Verordnung legt die Jagdgebiete Rauris, wo es heuer besonders viele nachgewiesene Wolfsrisse gab sowie die angrenzenden Regionen Kaprun-Fusch und Gastein West als Maßnahmengebiet fest. In diesen Regionen darf innerhalb von vier Wochen nach einem mittels DNA bestätigten Wolfsriss und, wenn alle anderen im Managementplan Wolf definierten Voraussetzungen erfüllt sind, ein "Problemwolf" entnommen werden.
Das sind die Voraussetzungen für eine Entnahme
Für die Entnahme eines Problemwolfes gelten mehrere klar definierte Voraussetzungen. Er muss einen erheblichen Schaden verursachen und durch genetische Analyse bestätigt werden. Herdenschutzmaßnahmen müssen von ihm entweder überwunden worden sein oder als nicht zumutbar, nicht geeignet beziehungsweise mit einem unverhältnismäßigen Kostenaufwand verbunden sein. Das Entnahmegebiet sowie der Riss sind sachverständig zu beurteilen und festzulegen. Vorgesehen ist eine Frist von vier Wochen für die Entnahme, diese beginnt immer nach einem neuerlichen Rissvorfall zu laufen und der entsprechende Zeitraum wird laufend auf der Homepage des Landes aktualisiert. Die Entnahme eines Problemwolfes darf nur von Personen vorgenommen werden, die in den festgelegten Gebieten jagdausübungsberechtigt sind.
Zur Unterstützung der Landwirte nach erfolgten Rissen wird das Notfallteam des Österreichzentrums Bär, Wolf, Luchs für die Durchführung von vorübergehenden Herdenschutzmaßnahmen angefordert.
Der Wolfsbeauftragte des Landes, Hubert Stock, sieht in der Verordnung, auf die sich die Koalitionspartner der Salzburger Landesregierung geeinigt haben, einen großen Vorteil: "Das Bescheidverfahren hat sich als ungeeignetes Mittel herausgestellt, da dieses viel zu lange gedauert hat. Die Verordnung scheint mir da daher wesentlich praxisgerechter zu sein. Im Fall von Rauris ist die Lage so, dass es aktuell keine Entnahme geben darf, da der letzte nachgewiesene Riss mehr als vier Wochen zurück liegt. Erst, wenn es neue Vorfälle gibt, wäre sie möglich. Allein das zeigt, wie streng die Rahmenbedingungen sind", so Stock.