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Schrotmunition-Diskussion

Bleihaltige Schrotmunition: Übergangsfrist von 3 Jahren

Das BMEL und das BMU haben sich in der Diskussion um den Verbot von bleihaltiger Schrotmunition in und über Feuchtgebieten geeinigt: Die Übergangsfrist soll nun drei Jahre betragen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die EU-Kommission schlägt vor, bleihaltige Schrotmunition in Feuchtgebieten zu verbieten. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und das Bundesumweltministerium (BMU) haben sich zunächst in der Diskussion um bleihaltige Schrotmunition in und über Feuchtgebieten geeinigt. Die Übergangsfrist soll nun drei Jahre betragen. Diese Zeit gilt es nun zur Entwicklung alternativer Schrotmunition im Sinne der Vermeidung von Tierleid zu nutzen.

Umweltschutz nicht auf Kosten von Tierschutz

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Studien der Deutschen Versuchs- und Prüfanstalt für Jagd- und Sportwaffen (DEVA) weisen auf das Problem hin, dass durch die vorgeschlagene Alternative Stahlschrot nur eine verzögerte Tötungswirkung eintritt aufgrund des erheblich leichteren Materials. Leichtere Munition birgt das Risiko für das Tier, dass der Schuss nicht unmittelbar zum Tod des Tieres führt, aber stattdessen zu einem langen und schmerzhaften Tod. Das gilt vor allem mit Blick auf schwerere (größere Tiere) invasive Arten wie Kanadagans, Nilgans, Marderhund, Waschbär, die vorwiegend in Feuchtgebieten vorkommen und nach EU- und nationalem Recht an und für sich strikt zu bejagen sind. Für das BMEL ist essentiell, dass bei der Bejagung Tierschutz nicht hintenansteht.

Es kann nicht akzeptiert werden, wenn ein Tier länger leidet, weil die Tötungswirkung der Munition nicht unmittelbar zum Tod führt und stattdessen das Tier qualvoll verendet." - Julia Klöckner

Solchen Bedenken muss nachgegangen werden. Ziel muss es sein, den Ausstieg aus dem Material Blei mit dem Anliegen des Tierschutzes bei der Bejagung von Wild zu verbinden.

Biodiversität muss gewährleistet bleiben

Es bestehen außerdem Bedenken hinsichtlich der sehr weiten Definition „der Feuchtgebiete“ und der Pufferzone, die eine tierschutzkonforme Jagd auf größere Tierarten in Frage stellt. Während die bisher in Deutschland geltenden Regelungen sich auf ein Verbot von Bleischrot an „Gewässern“ beziehen, gehr es bei dem Kommissionsvorschlag nun um eine viel größere Gebietskulisse, nämlich Feuchtgebiete, in denen unter anderem invasive Arten wie Kanadagans, Nilgans, Waschbär oder Marderhund vorkommen. Diese tierschutzkonform zu bejagen ist nach EU- wie nationalem Recht Pflicht, um die Biodiversität zu schützen. Es kann nicht sein, dass den Jägern hierbei durch den Kommissionvorschlag die Hände gebunden werden. Dann fehlt Munition, um die schwereren Tierarten, die invasiv sind und damit das Ökosystem negativ beeinflussen, tierschutzkonform zu bejagen.

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